Dresden - Die Idee der Genossenschaft wird zum immateriellen UNESCO-Kulturerbe der Welt. Darüber informierte das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Der zwischenstaatliche Ausschuss der UNESCO zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes hat auf seiner 11. Sitzung am Donnerstag in Addis Abeba die Aufnahme der Genossenschaftsidee in die „Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes“ beschlossen.
Sie sind mehr als rein wirtschaftliche Unternehmensformen: die Genossenschaften. Sie verfolgen zwar in der Regel wirtschaftliche Ziele, doch vor allem sind sie eine sehr spezielle Organisationsform, um Menschen mit gemeinsamen Interessen für gemeinsame Ziele zusammenzubringen, und dies nicht zwingend mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Sie ermöglichen auch weniger privilegierten Teilen der Bevölkerung gesellschaftliche Teilhabe. Mit über 20 Millionen Mitgliedern allein in Deutschland sind die Genossenschaften ein einflussreiches, sehr aktives und charakteristisches Strukturelement in der deutschen Gesellschaftskultur. Selbstverwaltung und Selbstverantwortung auf Grundlage von Kooperationen sind die Kernidee der Genossenschaft, die auf der Initiative von Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen beruhte und schon damals allen Interessenten - auch ohne Ansehen der Konfession - offen stand, ein Modell der Selbsthilfe. Die kulturelle Bedeutung dieser Idee soll nun gewürdigt werden. Die UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, der Deutschland 2013 beigetreten ist, zeichnet unter anderem „Gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste“ aus.
Am 27. März 2015 hat Deutschland unter dem Titel „Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften“ seine erste Nominierung für die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht. Der länderübergreifende Antrag wurde in Rheinland-Pfalz und Sachsen erarbeitet. Dahinter stehen die Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft und die Deutsche Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss der Konvention hat in seiner Sitzung den Antrag angenommen und beschlossen, die Idee der Genossenschaften in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufzunehmen. Staatsministerin Eva-Maria Stange gratuliert gemeinsam mit ihrem Amtskollegen Konrad Wolf den Initiatoren der Bewerbung in Sachsen und Rheinland-Pfalz.
Auch der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften freut sich über die Entscheidung der UNESCO-Konvention: "Die Genossenschaftsidee ist weltweit bewährt und beweist eine ungebrochene Kraft. Ein sichtbarer Beweis sind die über 900.000 Genossenschaften in mehr als 100 Ländern mit über 800 Millionen Mitgliedern. Das sind mehr Mitglieder als beim Weltfußballverband FIFA, der mit 207 Mitgliedsverbänden ‚nur' 265 Millionen Mitglieder hat", erläutert Dr. Axel Viehweger, Vorstand der Deutschen Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft und Vorstand des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG).
Staatsministerin Dr. Stange: „Es steht der Bundesrepublik Deutschland gut zu Gesicht, dass sie auf der Ebene von Staat und Zivilgesellschaft dieses Modell der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung auf Grundlage von Kooperationen als kulturellen Wert begreift. Dadurch unterstreichen die Bewerber sowie der föderale Kulturstaat, welche Bedeutung sie der Teilhabegerechtigkeit für alle gesellschaftlichen Schichten und dem solidarischen Handeln sowohl im eigenen Lande wie international beimessen.“ Diese Initiative vor der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur werde auch als ein Beitrag Deutschlands zum Weltfrieden begriffen.
Das Johannstädter Elbefest der WGJ in Dresden
Die Wohnungsgenossenschaft richtet jährlich das Familienfest auf den Elbwiesen aus.