Sachsen-Der Freistaat plant eine Maskenpflicht in Fahrzeugen, das geht aus dem Entwurf zur neuen Corona-Schutzverordnung hervor. Die betrifft allerdings nur Personen, die ein Auto zusammen nutzen, aber nicht aus einem Haushalt kommen.
Dabei sollen medizinische Masken getragen werden. Allerdings soll der Fahrer von dieser Regelung ausgenommen sein. Dieser kann zwar eine Maske tragen, muss aber identifizierbar sein. Die Maskenpflicht im Auto betrifft laut Sozialministerin Petra Köpping in der Mehrzahl Handwerker und Fahrgemeinschaften, da diese Personen selten einem Familienverband angehören.