Sachsen - Im sächsischen Landtag soll in den nächsten Tagen über ein neues Gesundheitsnotstandsgesetz entschieden werden. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, der Landesregierung mehr Befugnisse zum Bekämpfen von medizinischen Notlagen, wie der Corona Pandemie, einzuräumen und dies gesetzlich abzusichern. Zeitungsberichten zufolge geht es unter anderem um besondere Berechtigungen bei der Material- und Personalversorgung. Auch sei die Einführung eines Freiwilligenregisters, welches im Notfall verpflichtend ausgefüllt werden muss, Teil des Gesetzes. Der Gesundheitsnotstand soll durch die Sächsische Staatregierung ausgerufen werden können.