Sachsen- Sachsen wird die Frist des Bundes für die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen bis Ende des Jahres verfehlen.
Das geht aus einer Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Ivo Teichmann zur Umsetzung des sogenannten Onlinezugangsgesetzes (OZG) hervor. «Eine vollständige Umsetzung des OZG bis zum 31. Dezember 2022 wird nicht erreicht werden», heißt es. Auch andere Bundesländer wie Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern hinken dem Zeitplan hinterher.
Laut Teichmann hätten die sächsischen Behörden bis Jahresende 575 Verwaltungsdienstleistungen digitalisieren sollen. Nach Angaben der Staatsregierung wurden «bisher 62 Online-Antragsassistenten zur Nachnutzung durch die sächsischen Kommunen» bereitgestellt, 50 weitere würden derzeit erstellt. Teichmann forderte am Montag mehr Tempo bei der Digitalisierung. Deutschland hinke Staaten wie Estland meilenweit hinterher, kritisierte der Abgeordnete.
Quelle: dpa