Das Kabinett des Freistaates Sachsen hat der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2025 zugestimmt. Grund dafür ist die andauernde Regierungsbildung nach der Landtagswahl. Bis zur Verabschiedung eines neuen Doppelhaushalts, der für den Sommer 2025 angestrebt wird, sichert die Regelung laufende Maßnahmen und unaufschiebbare Ausgaben.
Nach Artikel 98 der Sächsischen Verfassung dürfen bereits bestehende Projekte und rechtliche Verpflichtungen fortgeführt werden. Neue Maßnahmen sind nur dann erlaubt, wenn sie als zwingend notwendig und unaufschiebbar gelten. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift regelt den finanziellen Handlungsspielraum aller Ressorts für das erste Halbjahr 2025.
Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) betonte die schwierige finanzielle Situation aufgrund der schwächelnden Konjunktur und sinkender Steuereinnahmen. Er bezeichnete die Regelung als „Kompromiss“, der eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung vorbereiten soll. Die aktuellen Vorgaben bieten den Ressorts dennoch die Möglichkeit, nach eigener Priorisierung zu agieren.
Zentrale Voraussetzung für Ausgaben bleibt ihre Unaufschiebbarkeit. Dies soll sicherstellen, dass der finanzielle Rahmen nicht überschritten wird. Der Ministeriumsvorgabe wurden die notwendigen Mittel bereits vorsorglich für das erste Halbjahr 2025 kalkuliert.
Das Verfahren zur Erstellung des Doppelhaushalts 2025/26 wird laut Vorjohann umgehend nach Abschluss der Regierungsbildung eingeleitet. Ziel ist es, bis Ende März 2025 einen Entwurf vorzulegen und den Landtagsbeschluss bis Sommer 2025 herbeizuführen.
Mit der vorläufigen Haushaltsführung schafft Sachsen Planungssicherheit in unsicheren Zeiten und legt den Grundstein für künftige Konsolidierungen und Reformen.