Sachsen - Änderung des Staatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde durch das sächsische Kabinett bestätigt.
Sachsens Medienminister Oliver Schenk (CDU) gab am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Dresden bekannt, dass die Länder mit dem vierten Medienänderungsstaatsvertrag ein klares Zeichen gegen Miss- und Vetternwirtschaft und für Transparenz und mehr Kontrolle gesetzt haben. Der Zeitraum war nach Angaben des Politikers für medienpolitische Prozesse ungewöhnlich kurz.
Mit dem neuen Vertrag werden ARD, ZDF und Deutschlandradio verpflichtet unter anderem ihre Organisationsstrukturen einschließlich der Zusammensetzung aller Gremien und Ausschüsse offenzulegen. Bezüge, Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und sonstige geldwerte Vorteile der Intendanten und Direktoren sind ebenfalls zu veröffentlichen sofern sie nicht einer Abführungspflicht unterliegen.
Zusätzlich werden in den Anstalten unabhängige Compliance-Stellen eingerichtet. Eine Ombudsperson ist zu benennen, an die mögliche Rechts- und Regelverstöße gemeldet werden können. Der sächsische Medienminister erklärt, dass bei diesen Maßnahmen bereits suf beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) umgesetzte Compliance-Prozesse zurückgegriffen werden konnte. Der MDR habe in der Vergangenheit zwar schwierige Zeiten erlebt, konnte aber daraus lernen und seine internen Abläufe reorganisieren.
Inkrafttreten soll der mittlerweile vierte Medienänderungsstaatsvertrag Anfang nächsten Jahres. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Landtage in allen Ländern dem Staatsvertrag zugestimmt haben. (mit dpa/sn)