Di, 04.04.2023 , 10:33 Uhr

Sachsen verlängert Sonderregelung für ukrainische Autos bis 30. Juni

Sachsen- Sachsen verlängert die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge ukrainischer Flüchtlinge bis 30. Juni.

Autos mit gültiger ukrainischer Zulassung und ausreichender Haftpflichtversicherung dürfen bis dahin am Verkehr teilnehmen, wie Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) am Montag in Dresden bekanntgab. «Ich freue mich, dass wir zusammen für die Betroffenen, die bei uns Schutz suchen, eine unkomplizierte Lösung finden konnten, so dass sie auch in Deutschland weiter mobil sein können, ohne dass große Kosten auf sie zukommen.»Hintergrund ist, dass Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland eigentlich nur ein Jahr lang ihre Autos ohne deutsche Zulassung nutzen dürfen. Zwölf Monate nach der Flucht läuft diese Regelung aus. Davon sind derzeit viele Flüchtlinge betroffen, die in den ersten Wochen nach Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar vergangenen Jahres nach Deutschland kamen. Nun haben sie Zeit bis Ende Juni. Die Verkehrsministerkonferenz hat den Bund bereits aufgefordert, eine längerfristige Lösung für ein einheitliches Vorgehen zu finden.

 

Quelle: dpa