Sachsen- Der Freistaat Sachsen hat beschlossen die Investitionszuschüsse an gewerbliche Unternehmen zu erhöhen. Dafür wurde eine neue Förderrichtlinie, die sogenannte „GRW RIGA“, eingerichtet.
Diese soll weitere Anreize geben und die Tourismusbetriebe von Investitionskosten entlasten. Ziel ist es durch die Investitionsanreize die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Für bereits vorhandene Investitionen gibt es die Möglichkeit Kleinbeihilfen mit höheren Fördersätzen zu erhalten. Kleinere und mittlere Unternehmen können somit Investitionszuschüsse von bis zu 50% erhalten. Die Investitionen sind insbesondere für Beherbergungsstätten gedacht. Anträge nimmt die Sächsische Aufbaubank entgegen.