Do, 20.07.2023 , 15:39 Uhr

Sachsen zahlt jährlich Tausende Euro an Justizopfer

Sachsen- In den vergangenen Jahren hat Sachsen wiederholt hohe Entschädigungszahlungen an Justizopfer geleistet.

Laut Statistiken des Justizministeriums wurden seit 2018 jedoch nur fünf Fälle dokumentiert, in denen Menschen zu Unrecht inhaftiert waren und finanzielle Unterstützung aus der Staatskasse erhielten.

Im Jahr 2022 wurde gemäß dem Gesetz über Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) einem Einzelnen 1875 Euro gewährt. Im Jahr zuvor gab es einmalig eine Zahlung von 2250 Euro. Im Jahr 2019 wurden in drei Fällen insgesamt 6125 Euro ausgezahlt. Diese Entschädigungen betrugen 95 Tage für Ersatzfreiheitsstrafen wegen Drogenhandels, 52 Tage wegen Beleidigung und 98 Tage wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Jedoch gab es sowohl 2018 als auch 2020 keine derartigen Zahlungen.

Personen, die in einem strafrechtlichen Verfahren eine zu hohe Strafe erhalten haben oder zu Unrecht verurteilt wurden, haben Anspruch auf staatliche Entschädigung. Die Entschädigung wird auch für unrechtmäßige Untersuchungshaft oder den unberechtigten Entzug von Führerschein oder Berufserlaubnis gewährt. Die Beträge für diese Entschädigungen liegen wesentlich höher. Im Jahr 2022 wurden fast 200.000 Euro gezahlt, im Jahr zuvor knapp 350.000 Euro und 2020 rund 186.000 Euro.

Im Herbst 2020 wurde der Pauschalbetrag für unberechtigte Freiheitsentziehung deutlich erhöht, von 25 auf 75 Euro pro Tag. Seitdem liegt die jährliche Summe der gezahlten Entschädigungen im sechsstelligen Bereich.

Vor dieser Anpassung bewegten sich die Entschädigungszahlungen in der Regel im oberen fünfstelligen Bereich, mit nur fünf Ausnahmen, darunter ein Extremfall von 830.000 Euro. Die Anzahl der entsprechenden Verfahren variierte zwischen sechs im Jahr 1997 und 88 im Jahr 2004. Im vergangenen Jahr wurden 46 Fälle abgeschlossen, wobei insgesamt knapp 200.000 Euro aus der Staatskasse gezahlt wurden - verglichen mit fast 350.000 Euro und gut 186.000 Euro in den beiden Vorjahren. (dpa)