Mo, 12.06.2023 , 11:23 Uhr

Aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die Staatskanzlei

Sachsens Facebook-Seite - Prüfung des Falls dauert an

Sachsen - Im Streit um die Facebook-Seite der sächsischen Landesregierung wurde noch keine Entscheidung getroffen.

Der Sprecher der Datenschutzbeauftragten des Freistaats teilte auf Anfrage mit, dass der Fall noch immer geprüft werde. Eine Entscheidung sei erst in einigen Wochen zu erwarten. Es steht auch die Möglichkeit im Raum, die entsprechende Seite komplett abzuschalten.

Die Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert hatte ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die Staatskanzlei eingeleitet, da sie als Betreiberin einer Facebook-Fanpage agiert. Dieses Verfahren dient als Musterfall, da auch andere Ministerien oder öffentliche Stellen auf der Plattform des Meta-Konzerns präsent sind. Nach mehreren Fristverlängerungen hatte die Staatskanzlei Ende März schließlich eine Stellungnahme eingereicht.

Der Sprecher betonte, dass die Staatskanzlei als Betreiberin einer Fanpage datenschutzrechtlich eine Mitverantwortung trage. Daher könne sie die Besucherinnen und Besucher ihrer Facebook-Seite nicht vollständig darüber informieren, was mit ihren Daten bei Facebook geschieht. Dies sei unzulässig.

Bei einem Aufruf einer Facebook-Fanpage werden Daten zur Nutzeraktivität in einer intransparenten Art und Weise gesammelt und ausgewertet. Facebook verknüpft diese Daten mit weiteren personenbezogenen Daten der Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere auch von anderen Plattformen des Unternehmens sowie anderen Websites, die in das Werbenetzwerk des Unternehmens integriert sind. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass Facebook in diesem Zusammenhang auch sensible personenbezogene Daten verarbeitet. (mit dpa)