Dresden - Viele sächsische Grundschüler haben in diesem Schuljahr den Schwimmunterricht als Nichtschwimmer beendet. Grund sind die fehlenden Stunden, aufgrund der Corona-Pandemie. Deshalb bekommen diese Schüler jetzt Schwimmkurs-Gutscheine vom Freistaat Sachsen.
10.000 sächsische Schüler an Grund- und Förderschulen, die den regulären Schwimmunterricht des Schuljahres 2019/2020 als Nichtschwimmer beendet haben, erhalten in den kommenden Tagen von ihrer Schule Schwimmkurs-Gutscheine, welche eine Kostenübernahme bis zu einer Höhe von maximal 120 Euro beinhalten. Die Einlösung des Gutscheins ist bis zum 31. Juli 2022 möglich. Die außerschulischen Kurse finden in Verantwortung der jeweiligen Anbieter vor Ort statt. Die Eltern schließen hierfür individuelle Verträge mit den Anbietern. Eine Übersicht über die möglichen Kursanbieter sind abrufbar unter: www.schulsport.sachsen.de Nähere Informationen erhalten die Eltern durch ein Schreiben, welches rechtzeitig vor den Sommerferien durch die Schule ausgeteilt wird. Die dafür zur Verfügung stehenden Gelder kommen aus dem Bund-Länder-Aufholprogramm zum Abbau von Lernrückständen. Die Abrechnung der Gutscheine erfolgt durch den Anbieter bei der Servicestelle zur Umsetzung des Aktionsprogramms im Landesamt für Schule und Bildung.
»Wasser zieht Kinder magisch an, gerade im Sommer. Es bietet Abkühlung und jede Menge Spaß. Doch für Nichtschwimmer kann es zur Gefahr werden. Deshalb wollen wir alles dafür tun, dass Schüler die notwendigen Voraussetzungen haben, um sich im Wasser sicher zu bewegen. Die Gutscheine füllen die Lücke, die die Pandemie in unseren schulischen Schwimmunterricht gerissen hat. Ich kann alle Eltern nur dazu ermuntern, dieses Angebot wahrzunehmen, denn es rettet Leben«, machte Kultusminister Christian Piwarz deutlich. Der Minister dankte zudem allen Partnern, die hier gemeinsam an einem Strang ziehen und eine Lösung gefunden haben. Auch für Schüler des Schuljahres 2020/2021 wird es solche Gutscheine geben, wenn sie den bis voraussichtlich zu den Herbstferien nachzuholenden Schwimmunterricht nicht erfolgreich beenden können.
Hintergrund:
Der im Lehrplan für das Fach Sport mit 35 Unterrichtsstunden verankerte Schwimmunterricht konnte aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schließung der Schwimmhallen bereits für die Schüler des Schuljahres 2019/2020 nicht in vollem Umfang erteilt werden. Dem überwiegenden Teil der Schüler ist es gleichwohl gelungen in der vorhandenen Unterrichtszeit von 20 bis 25 Unterrichtsstunden, das Schwimmen zu erlernen. Für jene Schüler, welche nach Beendigung dieses schulischen Schwimmunterrichts leider keine Schwimmfähigkeiten erlangen konnten, werden diese Gutscheine für Schwimmkurse jetzt ausgereicht.
Für Schüler des Schuljahres 2020/2021 konnte im Zeitraum von November 2020 bis Mai 2021 aufgrund der erneuten Schließung der Schwimmhallen kein Schwimmunterricht erteilt werden. Der Schwimmunterricht wird seit der regelmäßigen Wiederaufnahme im Mai bzw. Juni bis zum Schuljahresende weitergeführt. Es erfolgt eine Fortführung des Schwimmunterrichts im kommenden Schuljahr, voraussichtlich bis zu den Herbstferien, so dass auch für diese Kinder ein Umfang von 20 bis 25 Unterrichtsstunden erreicht werden kann. Im Anschluss wird feststellbar sein, welche Schüler des Schuljahres 2020/2021 leider keine hinreichenden Schwimmfähigkeiten erlangen konnten. Diese werden dann ebenfalls entsprechende Gutscheine erhalten.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus