Sachsen – Nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis prüfen die sächsischen Staatsanwaltschaften mögliche Auswirkungen des Anfang April in Kraft getretenen Gesetzes auf zuvor verhängte Strafen.
Wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auf Anfrage mitteilte, wurden bis Mitte Mai über 29.000 Vollstreckungsverfahren wegen Verstößen mit Marihuana oder Haschisch untersucht. Darunter seien 654 Fälle, in denen Straferlass folgen müsse, sowie 1.006 Fälle, bei denen die Strafe gerichtlich neu festzusetzen oder zu ermäßigen sei. «Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen», sagte ein Sprecher.
Grund für die Überprüfungen ist die im Gesetz enthaltene Amnestieregelung für Altfälle. Sie gilt besonders für Ermittlungsverfahren, die noch laufen, und Urteile, bei denen Geldstrafen bisher nicht bezahlt oder Gefängnisstrafen nicht abgesessen wurden. Diese Verfahren müssen nun durchgesehen werden, um zu klären, ob die Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestie fallen.
Im Zuge dessen kamen im Freistaat zum 1. April zwölf Inhaftierte frei – etwa aufgrund von Straferlass oder weil ihre tatsächlich abgesessene Haftzeit über der gerichtlich angeordneten liegt, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden berichtete. Eine laufende Statistik zur Zahl der durch das Gesetz erfolgten Entlassungen oder Strafverkürzungen gebe es nicht. (dpa)