Do, 14.03.2024 , 09:30 Uhr

Sachsens Strategien für bezahlbaren Wohnraum

Sachsen erhöhte die Förderungen für Sozialwohnungen in Dresden und Leipzig, um dem Bau- und Finanzierungskostendruck entgegenzuwirken. Ziel ist es, Investoren zu motivieren und so das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu steigern.

In den vergangenen Jahren hat der Freistaat Sachsen eine Reihe von entscheidenden Maßnahmen eingeleitet, um den sozialen Wohnungsbau, insbesondere in den Großstädten Dresden und Leipzig, aber auch in anderen Regionen, zu stärken und zu fördern. Diese Maßnahmen sind als Reaktion auf die wachsende Notwendigkeit bezahlbaren Wohnraums und die steigenden Bau- und Finanzierungskosten zu verstehen.

Innovative Förderwege

Sachsen reagiert auf die kritische Lage im Dresdner Wohnungsmarkt durch Erhöhung der Fördergelder für den sozialen Wohnungsbau auf bis zu 45 Prozent. Zusätzlich wurden zwei Förderwege geschaffen: einer für günstigen Mietwohnraum außerhalb der Großstädte und ein weiterer für Wohnungen mit moderat höheren Mieten, zugeschnitten auf Einkommensgruppen leicht über der Grenze für Sozialwohnungen.

Steigerung der Bauinvestitionen

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wurde eine deutliche Erhöhung der maximalen Förderung um 26 Prozent beschlossen. Diese Erhöhung zielt darauf ab, Investoren weiterhin für den Bau von Sozialwohnungen zu motivieren. Seit 2017 konnten in Dresden und Leipzig 2.593 neue Sozialwohnungen mit Unterstützung des Staates gefördert und sukzessive bezogen werden. Dieser Zuwachs an geförderten Wohnungen signalisiert eine positive Entwicklung für die Wohnungsmärkte in diesen Städten.

Neue Wege im sozialen Wohnungsbau

Sachsen aktualisiert die "Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum" für Dresden und Leipzig, um Förderungen an steigende Baukosten anzupassen und erweitert diese. Die neue "Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum" unterstützt Modernisierungen in Regionen mit niedrigeren Mieten, um Bezahlbarkeit zu sichern, wodurch die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Sachsen breiter aufgestellt wird.

Finanzielle Untermauerung

Um diese Initiativen zu unterstützen, stellt der Bund jährlich etwa 50 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung in Sachsen bereit, die durch Landesmittel aufgestockt werden. Für 2021 und 2022 sind somit jeweils rund 74 Millionen Euro vorgesehen. Diese finanzielle Unterstützung unterstreicht das Engagement des Freistaates, den sozialen Wohnungsbau zu stärken und bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache Haushalte bereitzustellen.

 

Staatsminister Thomas Schmidt hat wiederholt betont, dass die Schaffung von Wohnraum ein zentrales Instrument gegen steigende Mieten darstellt. Mit den aktuellen Maßnahmen und Initiativen zeigt Sachsen ein deutliches Engagement, diesem Anspruch gerecht zu werden. Die Effektivität dieser Programme und Richtlinien wird in den kommenden Jahren vollständig beurteilbar sein, wenn die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sichtbar werden. Es ist zu hoffen, dass diese Maßnahmen einen nachhaltigen Einfluss auf die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Wohnraum in Sachsen haben werden und als Modell für andere Regionen dienen können, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind.

Weitere Beiträge rund ums Thema Bauen finden Sie hier