Sachsen – Die Staatsregierung hat die Sächsische Corona-Schutzverordnung bis zum 18. Juni verlängert.
Alle bisherigen Basisschutzmaßnahmen gelten weiterhin. Nur zu einer Änderung im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs ist es gekommen. Ab dem 28.Mai müssen keine FFP-2-Masken getragen werden, sondern nur noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.
Das Kontroll-, Service-, Fahr- und Steuerpersonal ist auch weiterhin lediglich zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet, wenn geschäftsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht.
In den nächsten Tagen findet man die neue Verordnung unter folgendem Link: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html