Dresden - Sächsische Lebensmittel sind nicht nur hochwertig, sondern auch weitestgehend frei von Mängeln. Das geht aus dem Jahresbericht „Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018“ hervor, der von Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen vorgestellt wurde.
Die kommunalen Behörden in Sachsen haben 2018 mehr als 73.000 Inspektionsbesuche bei Lebensmittelunternehmen durchgeführt. Bei diesen Kontrollen wurden relevante Mängel in lediglich 1.597 Betrieben festgestellt. Dies entspricht 4,5 % der kontrollierten Betriebe und liegt geringfügig über dem Niveau des Vorjahres (3,7 %). Das teilte Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch heute in Dresden zur Vorstellung des „Jahresbericht – Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018“ mit.
„Dies zeigt einmal mehr, dass die überwiegende Mehrheit der Lebensmittelunternehmer und -unternehmen sich am geltenden Recht orientiert und die berüchtigten schwarzen Schafe hier im Freistaat eine kleine Minderheit bilden. Möglicherweise ist das aber auch eine Folge der wirksamen amtlichen Kontrollen“, sagte Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch.
Dennoch mussten auch im letzten Jahr aufgrund gravierender Hygienemängel 21 Betriebsschließungen sowie 36 Betriebsbeschränkungen ausgesprochen werden. Zudem haben die Behörden nach dem Ergebnis der vor-Ort-Kontrollen in 157 Fällen ein Bußgeldverfahren und 18-mal ein Strafverfahren eingeleitet.
Von insgesamt 66.870 sächsischen Betrieben wurden über 35.000, also 53%, amtlich kontrolliert. Mit dieser Kontrollquote kann Sachsen im Bundesvergleich gegenüber einem Durchschnitt von 42 % mehr als erfolgreich bestehen.
Neben den Kontrollen vor Ort bildet die amtliche Probenahme die zweite Säule der Lebensmittelüberwachung. Die Ergebnisse finden sich im Jahresbericht 2018 der Landesuntersuchungsanstalt.
Mit einer Anzahl von mehr als 21.000 amtlich entnommenen und an der Landesuntersuchungsanstalt (LUA) untersuchten Proben, erfüllt Sachsen auch weiterhin die hohen quantitativen Anforderungen des Lebensmittelrechts. Im Ergebnis der amtlichen Untersuchungen, wurde im Berichtsjahr 2018 rund jede 6. Probe beanstandet.
Von den untersuchten Proben wurden insgesamt 16,8 % beanstandet. Im Vergleich zum Vorjahr nahm damit die Anzahl der Beanstandungen von untersuchten Proben um 0,8 % geringfügig zu.
Nach wie vor dominieren darunter die Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften. Aber auch ganz reale Gefährdungen werden festgestellt, wie das Beispiel aus dem vergangenen Jahr „Glassplitter in Bratnudeln“ zeigte.
„Unsere Überwachungsbehörden und die LUA leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder Übervorteilung in Bezug auf Lebensmittel und Futtermittel. Das ist auch eine wichtige Voraussetzung für fairen Wettbewerb. Deshalb möchte ich die Gelegenheit heute nutzen, um dem gesamten sächsischen Lebensmittelüberwachungspersonal für die geleistete Arbeit in dem vergangenen Jahr besonders zu danken“, betonte die Ministerin weiter.
Die sächsischen Lebensmittelüberwachungsbehörden erstellen außerdem spezielle landesweiten Überwachungsprogramme (LÜP). Dabei werden spezifische Themen aufgrund ihrer Verbraucherrelevanz, Ernährungstrends, Marktentwicklungen und anderen Aspekten gezielt ausgewählt. Beispielhaft für die Landesüberwachungsprogramme 2018 waren Fipronil sowie andere Akarizide in verarbeiteten Eierzeugnissen und Geflügelfleisch.
Der Jahresbericht der LUA enthält neben den Aussagen zu Lebensmitteluntersuchungen auch Ergebnisse aus dem Fachbereich Humanmedizin. In diesem Bereich werden vielfältige diagnostische Untersuchungen durchgeführt, z.B. zur Ursache von Darminfektionen oder zu sexuell übertragbaren Infektionen.
Der veterinärmedizinische Bereich ist unter anderem für die frühzeitige Erkennung und Bekämpfung von Tierseuchen von großer Bedeutung. Alle Fachbereiche arbeiten eng miteinander vernetzt, um die Übertragung von Krankheiten von Tieren auf Menschen oder durch Lebensmittel früh zu erkennen oder bereits im Vorfeld zu verhindern.
„Die LUA als integrierte Einrichtung des öffentlichen Gesundheitssystems ist bei den heutigen komplexen Herausforderungen mehr denn je eine tragende Säule des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Das geht nur mit optimierten Abläufen und hohem Engagement, wofür ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LUA ausdrücklich danke“, so Ministerin Klepsch abschließend.
Den „Jahresbericht – Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2018“ finden Sie im Internet unter: https://www.sms.sachsen.de/publikationen.html#a-4613
Den LUA-Jahresbericht 2018 finden Sie unter: www.lua.sachsen.de
Quelle: Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Sachsen