Do, 05.01.2023 , 18:00 Uhr

Innenminister Schuster gibt Entwarnung im Waffen-Patentstreit für sächsische Polizei-Sturmgewehre

Sächsische Sturmgewehre müssen nicht vernichtet werden

Dresden - Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) betont angesichts eines Patentstreits um Sturmgewehre, dass die sächsische Polizei jederzeit einsatzfähig bleibe. Die Polizei müsse ihre Dienstgewehre weder vernichten noch ersatzlos zurückgeben, twitterte das Ministerium am Donnerstag.

Gleichlautend äußerte sich der sächsische Landespolizeipräsident Jörg Kubiessa. Es sei ihm ausgesprochen wichtig, dass «die Kolleginnen und Kollegen weiter in der Lage sind, in lebensbedrohlichen Einsatzlagen solche Waffen einsetzen zu können», sagte er am Rande eines Neujahrsempfanges im Landtag zu Medienvertretern. «Dazu gibt es für mich momentan keinen Zweifel, dass wir das dürfen und können.» Deshalb werde man weiter darum kämpfen, diese Waffen zur Verfügung zu stellen. «Ich habe keinen Termin, keine Überlegung, keine Absicht, die Waffen irgendwo irgendjemanden zu geben». Es sei auch noch keiner auf ihn zugekommen, der das verlangt habe.

Hintergrund ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Streit zwischen dem Hersteller Haenel GmbH aus Thüringen und seinem Konkurrenten Heckler & Koch. Das Gericht hatte entschieden, dass das Gewehr «Haenel CR 223» Patentrechte von Heckler & Koch verletze und deshalb derzeit in Deutschland weder hergestellt noch vertrieben werden dürfe.

«Das Urteil des OLG Düsseldorf verpflichtet die Lieferfirma zum Rückruf bei gewerblichen Abnehmern. Das ist die Polizei nicht», erklärte das Innenministerium in Dresden. Sachsen hatte 2300 der Gewehre bestellt, rund 2200 davon seien bereits ausgeliefert worden. (dpa)