Dresden - Das ostsächsische Bauunternehmen "Hentschke Bau" ist erfolgreich gegen ein Paper des EFBI-Instituts der Uni Leipzig vorgegangen. Der Prozess vor dem Landgericht in Dresden drehte sich maßgeblich um die Aussagen eines ehemaligen Mitarbeiters, der in dem "Policy Paper" von menschenverachtenden Aussagen unter den Mitarbeitern von "Hentschke Bau" berichtete.
"Im Pausenraum wurde durch ein[en] Gabelstaplerfahrer vom Vergasen geredet und rechtsradikale Positionen geäußert. Kein Widerspruch in dem […] kleinen Pausenraum. Die circa 15 Mitarbeiter im Raum haben sich scheinbar durch die Äußerungen nicht gestört gefühlt"
ist in der Fachpublikation der Ex-Mitarbeiter zitiert. Diese Aussage darf, wie auch einige weitere Thesen über Verbindungen des Unternehmens Chefs Jörg Drews zur rechtsextremen Szene, von den Beklagten nicht wiederholt werden ggfs. muss auch aus dem Internet gelöscht werden.
Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einer "Beweislastentscheidung". Das Urteil zugunsten den Klägers bedeute nicht, dass etwa die Aussagen falsch seien, doch die Forscher hätten sie nicht ausreichend belegen können. Unter anderem wollte der ehemalige Mitarbeiter der Firma anonym bleiben und deshalb nicht vor Gericht aussagen. Auch Geschlecht oder Datum des Vorfalls blieb dem Vorsitzenden Richter unbekannt.
Falk S. Al-Omary, Pressesprecher von Henschke Bau, kommentiert das Urteil wie folgt:
"Wir haben jetzt gesehen, Lügen haben kurze Beine. Deswegen sind wir mit dem Urteil sehr zufrieden".
Die Parteispende des Unternehmens an die AfD im Jahr 2017 von über 19.500 Euro bestreitet Al-Omary nicht, die Partei sei damals eine "völlig andere" gewesen.
Neben den Anwaltskosten des Bauunternehmens (über 2.000 Euro) müssen die Beklagten auch die Verfahrenskosten tragen. Noch teurer wird es, sollten die sie beanstandeten Aussagen wiederholen. Innerhalb eines Monats kann gegen des Urteil Berufung eingelegt werden.