Fr, 13.03.2020 , 14:58 Uhr

Unterrichtsfreie Zeit verordnet

Sachsen – Sachsens Kultusministerium ordnet für öffentliche Schulen ab Montag (16. März) unterrichtsfreie Zeit an. Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Schulen bleiben jedoch geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zuhause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht.

Mit der Entscheidung wird Eltern die Möglichkeit gegeben, sich bis zur Schließung von Schulen, auf eine Betreuung von Kindern und Schülern im häuslichen Umfeld einstellen zu können. Eine Entscheidung, ab wann Schulen und Kitas bis zum 17. April komplett geschlossen werden, wird im Laufe der kommenden Woche getroffen.
Die Maßnahme wird ergriffen, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Staatsregierung sowie Städte und Gemeinden stimmen sich zu der Umsetzung ab. Um die Versorgung der Bevölkerung, den öffentlichen Personennahverkehr oder die medizinische Versorgung zu garantieren, wird die Betreuung für alle Kinder abgesichert, deren Eltern kein alternatives Betreuungsangebot haben.
Die Prüfungen an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sind nach derzeitigem Stand nicht in Gefahr. Die ersten Prüfungen beginnen erst nach Ostern (Start Abitur 22. April).
Klassenfahrten und schulische Veranstaltungen:
Klassenfahrten ins In- und Ausland sind bis zum Schuljahresende abzusagen. Klassenfahrten in Sachsen sind zunächst bis zu den Osterferien abzusagen, danach gibt es eine neue Bewertung der Lage. Bis auf weiteres dürfen auch keine neuen Klassenfahrten vertraglich abgeschlossen werden, unabhängig davon, wann diese stattfinden sollen. Außerschulische Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Olympiaden, Stipendienfahrten Betriebspraktika, Schüler- und Lehreraustausche und Lehrerfortbildungen werden bis Ende des Schuljahres abgesagt bzw. sind abzusagen.