So, 05.06.2022 , 17:45 Uhr

Schmuggel von Rauschgift im Straßenverkehr immer noch Platz 1

Dresden – Das Zollfahndungsamt Dresden hat ihre Jahresbilanz 2021 geteilt. Unter anderem wurden im letzten Jahr 1,5 Tonnen Rauschgift, 1,5 Millionen Stück Zigaretten und 135 nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände sichergestellt.

Dabei spielte die Bekämpfung des international organisierten Rauschgiftschmuggels einen Hauptschwerpunkt. So wurden unter anderem 475 Kilogramm Kokain (2020: 53 Kilogramm), 332 Kilogramm Marihuana (2020: 75 Kilogramm) und 18 Kilogramm Opium (2020: 4 Kilogramm) sichergestellt.

Die zunehmenden Sicherstellungen von Postsendungen mit Betäubungsmittel im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsamtes Dresden schlagen sich hier nieder. Zum überwiegenden Teil waren die Postsendungen nicht für Deutschland bestimmt, sondern für Adressaten in anderen Ländern Europas oder auf anderen Kontinenten. Der Schmuggel von Rauschgift im Straßenverkehr wurde davon allerdings nicht abgelöst. Nach wie vor steht bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität das Vorgehen gegen den Schmuggel von Crystal (Methamphetamin) und Marihuana im Vordergrund.

Die Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamtes Dresden bearbeiteten im Vorjahr 262 Verfahren im Bereich der Waffen- und Sprengstoffkriminalität (2020: 240). Sie stellten unter anderem über 28.200 Stück pyrotechnische Erzeugnisse (2020: 14.000 Stück) sowie 183 nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände (2020: 311 Stück) sicher. Dabei handelt es sich um verbotene, erlaubnispflichtige oder nicht mit dem erforderlichen Prüfzeichen versehene Waffen, wie beispielsweise Schlagringe, Messer oder Reizstoffsprühgeräte.

Der Großteil der Ware von Arznei- und Dopingmitteln wurde in internationalen Luftfrachtsendungen festgestellt und war für Empfänger in anderen Ländern bestimmt. Im Jahr 2021 wurden unter anderem 25.728 Tabletten (2020: 65.500 Tabletten), 39,33 Liter verbotener Arzneimittel (2020: 7,4 Liter) und 29,03 Liter an Dopingsubstanzen (2020: 11,5 Liter) festgestellt.

Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. In 43 Ermittlungsverfahren (2020: 23) gingen die Dresdner Zollfahnderinnen und Zollfahnder im letzten Jahr dem Verdacht von Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz nach und stellten dabei u.a. 16 Erzeugnisse aus der Haut artengeschützter Schlangen(Python) sowie 107 Erzeugnisse aus Elfenbein sicher.

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