Do, 13.06.2019 , 18:23 Uhr

Schreddern von männlichen Küken bleibt erlaubt

Leipzig - Am Donnerstag wurde im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil gefällt: männliche Küken dürfen vorerst als Übergangslösung weiterhin geschreddert oder vergast werden.

Rund 20 Tierschutzaktivisten demonstrierten gegen die oft praktizierten Methoden in der Eier- und Geflügelindustrie. Seit acht Uhr morgens standen sie vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und warteten auf das Urteil. Der Hintergrund: zwei Brütereien aus Nordrhein-Westfalen hatten gegen einen Erlass geklagt, mit dem das Land NRW das Kükentöten stoppen wollte. Bis zum Mittag harrten die Tierschützer vor dem Gericht aus und machten auf ihre Forderungen aufmerksam. Das Urteil: das Töten von männlichen Küken bleibt vorerst als Übergangslösung erlaubt. 

"Vernünftiger Grund" wurde erstmals geklärt

Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung, hat die Verhandlung im Gerichtssaal miterlebt und sieht das Urteil als einen großen Fortschritt an. Für die Zukunft spielt es seiner Meinung nach eine wichtige Rolle, da erstmals der "vernünftige Grund", der im Tierschutzgesetz festgehalten ist, geklärt wurde. Im Tierschutzgesetz heißt es "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Ein Ende des Kükenschredderns ist also in Sicht. Für die Übergangsphase gibt es zwei Alternativen: entweder die Geschlechtsfrüherkennung im Ei oder die Aufzucht der männlichen Küken mit dem Ziel der Schlachtung und Weiterverarbeitung zu Fleisch. Klosterhalfen prognistiziert, dass es eher auf die Geschlechtsfrüherkennung hinauslaufen wird, da die Küken der Eierindustrie wesentlich langsamer wachsen als die der Geflügelindustrie und das Mästen somit ein zu großer Aufwand wäre.

Die bisherige Praxis des Aussortieren der männlichen Küken darf also vorerst fortgesetzt werden. Und zwar solange, bis es ein marktreifes Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei gibt.