Sachsen- Um die Afrikanische Schweinepest in Sachsen besser einzudämmen, sind weitere Gebiete für eine Untersuchungspflicht dazugekommen.
Um die Afrikanische Schweinepest in Sachsen besser einzudämmen, sind weitere Gebiete für eine Untersuchungspflicht dazugekommen. Erlegte Tiere müssen demnach nun auch in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz–Osterzgebirge sowie in der Landeshauptstadt Dresden angezeigt werden. Bisher galt diese Regelung nur in den Landkreisen Görlitz und Bautzen. Wie das Sozialministerium mitteilte, gibt es aktuell in Sachsen 481 bestätigte Fälle. Das betroffene Gebiet erstreckt sich aktuell auf große Teile des Landkreises Görlitz und die östlichen Gemeinden des Landkreises Bautzen. Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Erkrankung der Schweine, die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Tiere durch eine Impfung zu schützen.