Dresden - Wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger hat das Sport- gericht des DFB die SG Dynamo Dresden verurteilt. In die Strafe sind fünf Vorkommnisse bei drei Auswärtsspielen und einem Heimspiel eingeflossen.
Die fünf Fälle ergeben im summarischen Verfahren eine Gesamtgeldstrafe von 26.000 Euro.
In die Strafe sind die Vorkomnisse bei den Auswärtsspielen in Sandhausen (28.01.2018), Bielefeld (23.02.2018) und Kiel (14.04.2018) sowie beim Heimspiel gegen Düsseldorf (28.04.2018) in der abgelaufenen Zweitliga-Saison 2017/18 eingeflossen.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.