Sa, 18.05.2024 , 10:04 Uhr

Übergriffe auf das Privatleben von Politikern

Skepsis an sächsischem Gesetzesvorhaben zum "Politiker Stalking"

Sachsen - Um das Privatleben von Politikern, vor allem auch kommunaler Ebene, besser vor Übergriffen zu schützen, hat Sachsens Regierung einen neuen Strafbestand vorgeschlagen. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann äußert Skepsis an dieser Initiative. 

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat skeptisch auf die Bundesratsinitiative aus Sachsen reagiert, Politiker stärker vor einschüchternden Übergriffen auf ihr Privatleben zu schützen. Gegenüber der Funke Mediengruppen sagte er:

"Wir werden uns den Vorstoß genau anschauen. Ich warne aber davor, den Eindruck zu erwecken, dass Politiker sich ganz allgemein vor der eigenen Bevölkerung fürchten müssen"

Es werde dadurch der Eindruck erweckt, das Strafrecht schütze nur lückenhaft vor gewaltsamen Übergriffen. Es gebe bei physischer Gewalt aber «keine offensichtlichen Strafbarkeitslücken». Es gehe in der Praxis eher um Vollzugs- als um Gesetzesdefizite, erläuterte Buschmann:

"Das beste Strafgesetz nützt nichts, wenn die Aufklärungsquoten niedrig sind."

Dann gehe jeder Abschreckungseffekt verloren, egal wie weit der Strafrahmen reiche.

Kern des sächsischen Gesetzesvorhabens ist die Schaffung eines neuen Straftatbestands der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes «politisches Stalking». Damit sollen Entscheidungsträger - besonders auch in den Kommunen - vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe auf ihr Privatleben geschützt werden. Besser erfasst werden sollen bislang straflos gebliebene Fälle, in denen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister so lange eingeschüchtert und angegriffen wurden, bis sie zurücktraten. Die sächsische Justizministerin Katja Meier machte diesen Vorschlag, auch mit Blick auf die jüngsten Angriffe auf Politiker. (mit dpa)