Chemnitz- Sparkassenkunden, deren Langzeitsparverträge gekündigt wurden, könnten einen Anspruch auf Zinsnachzahlung haben. Im Rahmen der Kündigungswelle war aufgefallen, dass bei vielen Sparkassen die Zinsen falsch berechnet waren. Wir haben nachgefragt, was das konkret für die Betroffenen bedeutet und welche Rechte Verbraucher jetzt haben.