Deutschland- Der Solidaritätszuschlag soll nun 30 Jahre nach dem Mauerfall zum Auslaufmodell werden. Ab 2021 sollen Neun von Zehn Steuerzahlern diesen nicht mehr zahlen müssen.
Diese Entscheidung traf der Bundestag am Donnerstag. Nur noch Topverdiener sollen dann den Solizuschlag voll bezahlen. Bereits jetzt hat das Finanzministerium Beispiele vorbereitet, um festzustellen wer noch vom Zuschlag betroffen ist. Ob Sie davon betroffen sind, erfahren Sie auf unserer Website.
Kein Solidaritätszuschlag, wenn nicht mehr als circa 73.000 Euro Brutto im Jahr verdient wird.
Ein Teil des Solidaritätszuschlags ist zu entrichten, wenn mehr als 73.000 und weniger als 109.000 Euro Brutto im Jahr verdient werden.
Weiterhin der volle Solidaritätszuschlag ist zu entrichten ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 109.000 Euro.
Abhängig ob beide Partner verdienen oder nicht.
Kein Solidaritätszuschlag, wenn nicht mehr als circa 136.000 Euro Brutto im Jahr verdient wird.
Ein Teil des Solidaritätszuschlags ist zu entrichten, wenn mehr als 136.000 und weniger als 206.000 Euro Brutto im Jahr verdient werden.
Weiterhin der volle Solidaritätszuschlag ist zu entrichten ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 206.000 Euro.
Kein Solidaritätszuschlag, wenn nicht mehr als circa 148.000 Euro Brutto im Jahr verdient wird.
Ein Teil des Solidaritätszuschlags ist zu entrichten, wenn mehr als 148.000 und weniger als 219.000 Euro Brutto im Jahr verdient werden.
Weiterhin der volle Solidaritätszuschlag ist zu entrichten ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 219.000 Euro.
Abhängig ob beide Partner verdienen oder nicht.
Kein Solidaritätszuschlag, wenn nicht mehr als circa 152.000 Euro Brutto im Jahr verdient wird.
Ein Teil des Solidaritätszuschlags ist zu entrichten, wenn mehr als 152.000 und weniger als 221.000 Euro Brutto im Jahr verdient werden.
Weiterhin der volle Solidaritätszuschlag ist zu entrichten ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 221.000 Euro.
Kein Solidaritätszuschlag, wenn nicht mehr als circa 164.000 Euro Brutto im Jahr verdient wird.
Ein Teil des Solidaritätszuschlags ist zu entrichten, wenn mehr als 164.000 und weniger als 234.000 Euro Brutto im Jahr verdient werden.
Weiterhin der volle Solidaritätszuschlag ist zu entrichten ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 234.000 Euro.