Leipzig- Am späten Abend schnell noch ein kühles Bier, oder doch noch fix ein Happen zu essen kaufen?
Für viele Leipziger sind die Spätverkaufsstellen fernab der Öffnungszeiten von Supermärkten abends die letze Anlaufstelle. Das Sächsische Ladenöffnungsgesetz macht den „Spätis“ jedoch vor allem Sonntags und an Feiertagen einen Strich durch die Rechnung. Zwangsgelder von bis zu 1000 € wurden bereits vom Ordnungsamt gefordert.
Wir fragten beim Leipziger Ordnungsamt nach den gesetzlichen Grundlagen für die Spätis und bekamen folgende schriftliche Antwort:
Das Sächsische Ladenöffnungsgesetz kennt den Begriff des „Späti“ nicht. Das Gesetz erlaubt demzufolge eine Öffnung von Montag bis Samstag in der Zeit von 06 bis 22 Uhr. Bußgelder in der Höhe von 1.000 Euro wurden bei Verstößen gegen das Sächsische Ladenöffnungsgesetz nicht verhangen. Jedoch wurden vor kurzem Zwangsgelder als Zwangsmittel des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in dieser Höhe festgesetzt. Das Zwangsgeld dient hierbei zum Erreichen des Einhaltens von Bescheiden.
Eine Aufforderung zu solch einem Zwangsgeld bekam der Späti „Kietzkontor“ im Stadtteil Anger-Crottendorf zugeschickt. Ein Unbekannter erstattete Anzeige gegen den Betreiber. Das Ordnungsamt kontrollierte den Späti mehrfach. Da er außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten geöffnet hatte, musste er Zwangsgeld zahlen.
Auch die Jungen Liberalen – Leipzig setzen sich für eine Abschaffung des Ladenschlussgesetztes ein und haben noch den ein oder anderen Tipp an die Spätibesitzer.
Jetzt ist die Landespolitik gefragt, denn nur der Sächsische Landtag kann des Ladenöffnungsgesetz ändern oder komplett abschaffen.