Sachsen - Dr. Juliane Hundert, die Datenschutz- und Transparenzbeauftragte von Sachsen, hat der Staatskanzlei untersagt, ihre Facebook-Fanpage zu betreiben. Dies erfolgte durch einen Bescheid, der am Mittwoch versandt wurde. Die Staatskanzlei hat nun vier Wochen Zeit, um die Anordnung umzusetzen.
Die wesentlichen Kritikpunkte, die sich aus bisheriger Rechtsprechung und einem Gutachten der Datenschutzkonferenz ergeben, wurden in der Stellungnahme der Staatskanzlei nicht widerlegt. Es besteht weiterhin eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit dem Meta-Konzern bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Nutzung einer Facebook-Fanpage. Die Staatskanzlei ist verpflichtet, die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachzuweisen, was derzeit nicht möglich ist. Der Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Einhaltung von Recht und Gesetz sind jedoch von essenzieller Bedeutung, insbesondere für öffentliche Stellen.
Um Verletzungen der Rechte der betroffenen Personen im Zusammenhang mit dem Facebook-Auftritt zu verhindern, muss die Seite »facebook.com/Freistaat.Sachsen« abgeschaltet werden. Die Informationspflicht der Staatskanzlei gegenüber der Öffentlichkeit steht dem nicht entgegen. Die Öffentlichkeitsarbeit darf nur auf rechtmäßige Weise erfolgen, während die Nutzung von Facebook derzeit nicht rechtskonform ist. Öffentliche Stellen müssen auch bei der Verwendung von Werbenetzwerken wie Facebook die datenschutzrechtlichen Standards einhalten, so Dr. Juliane Hundert.
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung hat die Datenschutz- und Transparenzbeauftragte von Sachsen das Recht, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu untersagen und bei Verstößen Verwarnungen auszusprechen. Die SDTB kritisiert zudem, dass die Staatskanzlei mit ihrer Facebook-Seite gegen das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) verstößt. Es werden ohne ausreichende Rechtsgrundlage Cookies auf den Geräten der Nutzer platziert, personenbezogene Daten an Facebook übermittelt und zu hochangereicherten Werbeprofilen verarbeitet.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Dresden Klage eingereicht werden.
Dr. Juliane Hundert betont abschließend, dass das Verfahren gegen die Staatskanzlei exemplarisch ist. Auch andere öffentliche Stellen in Sachsen nutzen Facebook und sind verpflichtet, rechtmäßig zu handeln. Sie sollten nicht hinter dem Verfahren gegen die Staatskanzlei versteckt bleiben, sondern aktiv und sofort die datenschutzwidrige Nutzung ihrer Facebook-Fanpages beenden.