Sa, 20.07.2019 , 15:49 Uhr

Stadt Chemnitz investiert in Kultur- Förderanträge für 2020

Chemnitz- Für das Jahr 2020 können noch bis zum 1. September Kulturförderanträge bei der Stadt Chemnitz eingereicht werden. Die Antragssumme reicht bis zu maximal 2.000 Euro.

Für vorrangig innovative zeitgemäße Projekte der Jugendkultur oder sich spontan entwickelnde soziokulturelle Projekte für Kinder und Jugendliche besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Projektförderung aus dem soziokulturellen Jugendfonds einzureichen. Spätestens bis zum 1. November 2019 können entsprechende Anträge für das Jahr 2020 abgegeben werden. Die Förderrichtlinie gibt Auskunft zu den Bedingungen für die Beantragung und Förderung in diesem Bereich.

Achtung: Für den Soziokulturellen Jugendfonds sind noch spontane Anträge für das laufende Jahr 2019 möglich. Es stehen Restmittel in Höhe von ca. 2.000 Euro zur Verfügung. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Kulturbetriebs gern zur Verfügung.

Für den Abbau von Sanierungs- und Investitionsstau im Kulturbereich stellt der Freistaat Sachsen erneut investive Verstärkungsmittel für kulturelle Einrichtungen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahme mindestens 5.000 Euro kostet. Das Land beteiligt sich an den Gesamtausgaben mit maximal 50 Prozent. Mit weiteren 5 Prozent bekundet die Stadt Chemnitz ihr Interesse an der Umsetzung des Vorhabens. Mindestens 10 Prozent muss der Antragsteller selbst aufbringen. Der Rest kann mit weiteren Eigenmitteln des Antragstellers, Spenden, Sponsoring o. ä. finanziert werden. Kultureinrichtungen mit Investitionsbedarf, die in der Lage sind, die genannten Voraussetzungen zu erfüllen, können ihren Bedarf für das Jahr 2020 bis zum 16. August 2019 im Kulturbetrieb formlos anzeigen. Dort erfolgt dann die weitere Beratung zur möglichen Antragstellung.

Zu allen Fragen der Kunst- und Kulturförderung der Stadt Chemnitz, zur Förderung von soziokulturellen Aktivitäten und investiven Maßnahmen im Kulturbereich berät der Bereich Kulturmanagement unter Tel.: 0371 488-4121, Sitz Moritzstraße 20 (TIETZ), 09111 Chemnitz. Eine Vereinbarung für einen persönlichen Termin kann auch gern unter kulturmanagement@stadt-chemnitz.de vorgenommen werden. Über die Vergabe der Fördermittel für das Jahr 2020 berät der Kulturbeirat der Stadt Chemnitz. Der Kulturausschuss entscheidet abschließend auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel im Budget Kulturförderung. Antragsformulare sowie Informationen zu den konkreten Kriterien und Fördervoraussetzungen gemäß der gültigen Richtlinie können hier abgerufen werden.