Dresden – In den nächsten Jahren sollen in Dresden wieder Sozialwohnungen entstehen. Voraussichtlich im März entscheidet der Stadtrat über die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Der Freistaat Sachsen fördert zudem seit Kurzem die Schaffung mietpreis- und belegungsgebundener Mietwohnungen.
„Es ist höchste Zeit, jetzt mit dem sozialen Wohnungsbau in Dresden zu starten“, sind sich Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain und Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann einig. „Die Landeshauptstadt Dresden nutzt die Möglichkeit, die Förderrichtlinie des Freistaats durch eine eigene kommunale Richtlinie zu untersetzen“, erläutert der Bürgermeister weiter. Die Dresdner Richtlinie zur sozialen Mietwohnungsbauförderung zeigt Förderziele und Prioritäten auf, präzisiert das Förderverfahren und enthält bauliche Standards für den sozialen Wohnungsbau in Dresden. „Die preiswerten Wohnungen sollen eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Ausstattung bieten und auch von außen ein ansprechendes Bild abgeben. Genau das stellen wir mit diesen Standards sicher“, hebt Dr. Kristin Klaudia Kaufmann hervor. Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass alle Wohnungen über einen Balkon oder eine Terrasse sowie ausreichend Abstellflächen verfügen sollen. „Ein wichtiges Thema ist außerdem die Barrierefreiheit. Wir tragen auch der demografischen Entwicklung und dem hohen Bedarf an bezahlbaren Wohnungen für ältere und behinderte Menschen Rechnung. Unsere Anforderungen an die Barrierefreiheit haben die Zukunft im Blick und sind mit dem Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden e. V. abgestimmt. So sind ab vier Obergeschossen Aufzüge geplant. Standard in diesen Gebäuden sind schwellenlose Wohnungen und bodengleiche Duschen, andere bauliche Lösungen sollen zumindest bei Bedarf nachrüstbar sein“, erläutert die Sozialbürgermeisterin den Entwurf der Verwaltung.
Die Dresdner Richtlinie zur sozialen Mietwohnungsbauförderung wird in den kommenden Wochen in den Gremien des Stadtrates behandelt. Die Vorlage V1486/16 soll im April beschlossen werden. Das Stadtplanungsamt informiert Investoren, die sich für die Förderung interessieren, über die Konditionen.
Quelle: Stadt Dresden