Dresden – Der Spielbetrieb der Kultureinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt eingestellt.
Die Beigeordnete für Kultur- und Tourismus der Landeshauptstadt Dresden, Annekatrin Klepsch, traf sich heute am Freitag, 13. März 2020, mit den Intendantinnen und Intendanten der Kultureinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Dresden. Sie berieten über das weitere Vorgehen im Rahmen der Bemühungen, die Infektionsrate mit Covid-19 möglichst gering zu halten.
Es wurde folgendes Vorgehen festgelegt:
1. Die Kulturbetriebe unter Trägerschaft der Landeshauptstadt Dresden stellen den Spielbetrieb ab Sonnabend, 14. März 2020, bis zum Sonntag, 19. April 2020, dem Ende der Osterferien, ein. Dazu gehören Dresdner Philharmonie, Europäisches Zentrum der Künste Hellerau, Dresdner Kreuzchor, Staatsoperette Dresden, tjg.theater junge generation und Societaetstheater. Dies betrifft alle Spielstätten der genannten Einrichtungen und alle Veranstaltungen in den Spielstätten, ebenso Fremdveranstaltungen. Für die Durchführung der Dresdner Musikfestspiele 2020 wird aktuell keine Aussage getroffen.
2. Freizeitaktivitäten wie die Theaterakademie des tjg.theater junge generation sowie die Proben der Philharmonischen Chöre und des Bürgerchors der Dresdner Philharmonie sind bis auf Widerruf ausgesetzt.
3. Die Museen der Stadt Dresden bleiben derzeit geöffnet. Das gilt nicht für die Technischen Sammlungen. Diese bleiben ab Sonnabend, 14. März, geschlossen. Die Museen ergreifen für den laufenden Betrieb besondere Hygienemaßnahmen zum Beispiel besondere Desinfektion und erhöhte Reinigungszyklen. Bei Situationen, die zu einem erhöhten Personenaufkommen führen, wie zum Beispiel beim Einlass, werden Sicherheitsabstände vergrößert. Dazu werden Hinweisschilder für Besucher aufgestellt und das Personal nochmals sensibilisiert.
4. Veranstaltungen in den Städtischen Museen, die über den regulären Ausstellungsbetrieb hinausgehen (Ausstellungseröffnungen, Vorträge und ähnliches) finden ab Sonnabend, 14. März, bis zum Sonntag, 19. April, nicht statt. Davon ausgenommen sind museumspädagogische Angebote, die im Rahmen der normalen Klassenstärke stattfinden und Pressekonferenzen.
5. Ab Sonnabend, 14. März, bleiben alle Standorte der Städtischen Bibliotheken geschlossen. Ausgeliehene Medien können wie gewohnt über die automatische Medienrücknahme zurückgegeben werden.
6. Der Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium wird vorläufig den Einzelunterricht sowie den Unterricht in Kleingruppen (5 Schülerinnen und Schüler) fortsetzen. Der Unterricht in Orchestern und Ensembles wird bis nach den Osterferien ausgesetzt.
Diese Entscheidung wurde gemeinsam auf der Grundlage des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt vom Mittwoch, 11. März 2020 getroffen sowie der Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden vom Donnerstag, 12. März 2020.
Bereits erworbene Eintrittskarten können gegen Erstattung des Kaufpreises oder Eintausch gegen Gutscheine zurückgegeben werden.
„Momentan ist es entscheidend, die schnelle Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Dies bringt schmerzhafte Einschnitte in das kulturelle Leben der Landeshauptstadt Dresden mit sich, dennoch habe ich mich gemeinsam mit den Spitzen der Kultureinrichtungen aus meinem Geschäftsbereich zu diesen drastischen Schritten entschieden, um einen Beitrag der weiteren schnellen Ausbreitung zu verhindern zu leisten.
Ich danke den Verantwortlichen für den schnellen Austausch und die besonnene Reaktion und bitte die Dresdner und Dresdnerinnen sowie die Gäste der Stadt um Verständnis“, so Annekatrin Klepsch.
Zur Situation der im Rahmen der kommunalen Kulturförderung der Landeshauptstadt Dresden geförderten Einrichtungen und Institutionen:
Das Amt für Kultur und Denkmalschutz hat die vorgenannten Einrichtung am gestrigen Tag über den Erlass des Staatsministeriums für Soziales sowie die Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt informiert und darauf hingewiesen, dass diese Beachtung finden soll. Gleichzeitig wurde zugesichert, dass, wenn auf Grund dieser Verfügungen Veranstaltungen abgesagt werden müssen, die Kulturverwaltung unterstützend tätig sein wird. Insbesondere wurde zugesichert, dass auch im Fall von Veranstaltungsabsagen Zuwendungen nicht zurückgefordert werden bzw. notwendige Ausgaben im Zusammenhang mit abgesagten Veranstaltungen als zuwendungsfähig anerkannt werden.