Sa, 18.06.2022 , 11:35 Uhr

Starkregen- und Hochwasserschäden aus 2021 zu 100 Prozent ausgeglichen

Sachsen- Starke Regenfälle im Juli vergangenen Jahres führten in Sachsen zu erheblichen Schäden. Zur Unterstützung der Schadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau stellt der Bund über den Freistaat Sachsen Fördermittel zur Verfügung.

Die Gesamtschadenssummer an kommunaler Infrastruktur belaufe sich auf rund 101,1 Millionen Euro. Mit der Förderung sei es möglich, jedem Landkreis bzw. jeder Gemeinde ein Budget in einer Höhe von 100 Prozent der bestätigten Schadenssumme zuzusichern. Das teilte das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit.

Die Beantragung der Mittel und die Umsetzung der im Wiederaufbauplan bestätigten Maßnahmen obliegt der betroffenen Kommune oder dem Landkreis. Durch die sächsische Landesregierung wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Wiederaufbau koordinieren und organisieren soll.

Bereits Mitte Mai 2022 hatte die sächsische Landesregierung die prinzipielle Verteilung der Mittel für die Beseitigung der durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 verursachten Schäden in den Kommunen beschlossen. Demnach wurde zunächst jedem Landkreis bzw. jeder Gemeinde ein Budget in einer Höhe von mindestens 75 Prozent der noch zu bestätigenden gesamten Schadenssumme zugesichert. Die Gesamtschadenssumme bei Unternehmen sowie Privatpersonen, Kirchen und Vereinen (14,6 Mio. Euro), kommunaler (101,1 Mio. Euro) und staatlicher Infrastruktur (10,7 Mio. Euro) beläuft sich auf rund 126,4 Millionen Euro.

»Die vom Bund insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von rund 134,4 Millionen Euro sind nach heutigem Stand also ausreichend, um die festgestellten Schäden im Freistaat Sachsen zu beheben«, so Ines Fröhlich, Staatssekretärin für Digitalisierung und Mobilität.
Die aktualisierten Wiederaufbaupläne werden jetzt den betroffenen Kommunen und Landkreisen übersandt. Die Beantragung der Fördermittel bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist bereits möglich. Antragsfrist für die Schadensbeseitigung an der kommunalen Infrastruktur ist der 30. Juni 2023. Allerdings konnte schon seit 10. Juli 2021 aufgrund der Dringlichkeit mit den Maßnahmen zur Schadensbeseitigung bereits begonnen werden.

Ines Fröhlich weiter: »Herausforderung für die Schadensbeseitigung wird nun sein, sich der durch den Ukrainekonflikt und zusätzlich durch den turbulenten globalen Welthandel angespannten Marktlage bei Baustoffen und Mineralölprodukten und den sich daraus ergebenden Preissteigerungen bei den Baupreisen zu stellen. Die den Schadensermittlungen zu Grunde liegenden Kostenermittlungen erfolgten in der Regel vor Ausbruch des Ukrainekonfliktes. Auf Grund der Budgetlösung ist es den Kommunen jedoch möglich, selbst zu entscheiden, welche Maßnahmen vorrangig umgesetzt werden sollen. Die Budgetlösung ermöglicht den Landkreisen und Gemeinden, für wichtige und somit ausgewählte Maßnahmen im Rahmen ihrer Budgethöhe Fördermittel mit bis zu 100 prozentiger Förderung zu beantragen.«

Förderanträge von Privatpersonen und Unternehmen
Die Frist für die Antragstellung auf finanzielle Hilfen für Unternehmen, Private, Vereine und Kirchen wurde auf den 30. September 2022 vorverlegt. Bis zu diesem Datum können noch Anträge auf Unterstützung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) als Antrags- und Bewilligungsstelle gestellt werden. Ziel ist es, derzeit bereitgestellte Mittel, die von Privatpersonen oder Unternehmen nicht benötigt werden, für die Beseitigung der infrastrukturellen Schäden insbesondere für die öffentliche Infrastruktur verwenden zu können – insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Baupreisproblematik. Die Fördersätze entsprechen den Vorgaben des Bundes: Betroffene Unternehmen und Privathaushalte erhalten einen Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Das aktuelle Antragsvolumen beläuft sich mit Stand Anfang Juni auf derzeit rund 1,23 Mio. Euro. (Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr)

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