Mi, 29.01.2020 , 18:55 Uhr

Urteil gefällt: "indymedia" bleibt verboten

Leipzig - Am Mittwoch fanden erneut Kundgebungen vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Diesmal verlief es friedlich. Anlass dafür waren die Verhandlungen zum Verbot von "indymedia".

Die von einigen erwartete Krawalle bei der Kundgebung am Bundesverwaltungsgericht blieb diesmal aus. Noch am Samstag hatten Hunderte teils gewaltsam gegen ein Verbot der Online-Plattform indymedia demonstriert. An diesem Mittwoch wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt, ob das seit 2017 geltende Verbot rechtskräftig ist. Dagegen hatten fünf mutmaßliche Betreiber der Plattform geklagt. Die Kundgebung lief parallel zur Verhandlung und wurde unter anderem von der "Initiative für Pressefreiheit" organisiert. 

Das Bundesinnenministerium hält das Portal hingegen für die bedeutendste Plattform für gewaltbereite Linksextremisten in Deutschland. Das war die Begründung für das Verbot 2017. Vielfach seien hier Gewaltaufrufe veröffentlicht worden. Zur Anwendung kam seinerzeit das Vereinsrecht. Am Mittwochabend dann das Urteil: indymedia bleibt verboten. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Die fünf Personen klagten als Einzelpersonen gegen das Verbot. Sie klagten nicht im Namen des Vereins, weil dies als Geständnis wirken könnte, dass sie tatsächlich die Plattform betrieben haben.