Sachsen- Im Rahmen des Prozesses zum Juwelen-Diebstahl im historischen Grünen Gewölbe in Dresden wird der Freistaat nicht als Nebenkläger zugelassen. Eine Stellungnahme der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden.
Den Beschluss des Landgerichtes Dresden vom 08.02.2022 zur Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Nebenklage nehmen die SKD als Vertreter des Freistaates Sachsen zur Kenntnis. Die SKD bedauern diese Entscheidung, in der das Gericht festgestellt hat, dass der Freistaat als verletzte Gebietskörperschaft zwar nebenklagefähig und der angeklagte schwere Bandendiebstahl auch ein nebenklagefähiges Delikt ist, dass im Ergebnis aber kein besonderes Bedürfnis zur Wahrnehmung der Interessen des Freistaates als Nebenkläger bestehe. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar. Von weiteren Äußerungen werden die SKD aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz und dem laufenden Verfahren absehen.
Quelle: Staatliche Kunstsammlungen Dresden