Dresden – Pegida-Gründer Lutz Bachmann war vom Dresdner Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt worden. Das Dresdner Landgericht hat das Strafmaß der Vorinstanz am Mittwoch bestätigt.
Wegen Volksverhetzung wurde er vom Amtsgericht im Mai zu einer Geldstrafe von insgesamt 9.600 Euro verurteilt. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft haben am Mittwoch ihre Berufung gegen das Urteil zurückgenommen.
Das Landgericht hatte insbesondere in Erwägung gezogen, ob die Vorstrafen Bachmanns zu einem anderen Strafmaß hätten führen sollen. Eine dreiviertel Stunde lang benötigte der Richter, um sämtliche Delikte – von Fahren ohne Führerschein über Handel mit Betäubungsmitteln bis hin zu Einbruchdiebstählen und Anstiftung zu Falschaussagen – zu verlesen. Das Strafmaß hätte das Amtsgericht gut begründet. Es sei vertretbar, weil die Vorstrafen nicht einschlägig sind, so der Richter des Landgerichts.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Pegida-Gründer im September 2014 auf Facebook Flüchtlinge und Asylbewerber als „Gelumpe“, „Viehzeug“ und „Dreckspack“ beschimpfte. Damit habe er die Menschenwürde der nach Deutschland Geflüchteten angegriffen und zum Hass gegen sie aufgestachelt, so die Urteilsbegründung. Bachmanns Verteidigerin Katja Reichel gab sich am Mittwoch zufrieden mit dem Prozessausgang. Den Schuldspruch wegen Volksverhetzung hatte Bachmann schon vor dem neuerlichen Prozess akzeptiert. Bei dem Berufungsverfahren war es nur noch um das Strafmaß gegangen. Durch die Rücknahme der Berufung von Verteidigung und Staatsanwaltschaft ist das Urteil des Amtsgerichts jetzt rechtskräftig. Der Pegida-Gründer war bei der Verhandlung nicht anwesend.