Leipzig- Wie in Leipzig finden sich in ganz Ostdeutschland zahlreiche Garagenhöfe, deren immaterielle Bedeutung weitaus höher ist als die Steine, aus denen sie früher meist in Eigenregie gebaut wurden.
Auf den Höfen traf man sich, man schraubte, werkelte, aß, trank und lachte zusammen. Eine Garage war die Ergänzung zur kleinen Wohnung und dem Schrebergarten nebenan. Die heutigen Besitzer kämpfen nun um den Erhalt des Mikrokosmos Garagenhof.
Der Grund für die unklare Zukunft der Garagen ist ein Erbe der Vergangenheit. Zwar sind die einzelnen Garagen in Privatbesitz, die Grundstücke, auf denen sie stehen, gehören jedoch den Kommunen. Nach DDR-Gesetz war dies einst möglich. Geltendes Recht sieht allerdings vor, dass es keinen Unterschied zwischen Grundstück- und Gebäudeeigentümer geben darf. Durch ein 1995 in Kraft getretenes Gesetz war dieser rechtliche Missstand bislang kein Problem. Nun sehen sich viele Kommunen in der Pflicht, eine Entscheidung treffen zu müssen.
In Leipzig soll nach Angaben der Stadt auf dem Grundstück des Garagenhofs eine Schule entstehen. Weil es in der Umgebung aber schon drei Schulen gibt, werde eine neue gar nicht gebraucht, sagt Steffen Brabnik vom Leipziger Garagenhofverein. Es gehe Ihnen darum, dass sie die Autos von der Straße wegbekämen. Es werde geklaut und Parkplätze seien rar. Deshalb solle der Hof bleiben.
Die ostdeutschen Kommunen haben ganz unterschiedliche Pläne mit den Höfen. Im Gegensatz zu anderen Städten will das sächsische Grimma laufende Verträge für die Garagen vorerst nicht kündigen, um sie abreißen zu können, sagt Oberbürgermeister Matthias Berger (parteilos). Dafür müssten alte Verträge umgewandelt und in Fällen eines Weiterverkaufs der Garage neue Verträge aufgesetzt werden, die der Kommune ein Mitspracherecht einräumen, so der Jurist.
Vorgeschoben, meint Brabnik. Die Politik wolle ihnen das Autofahren vermiesen. Was im neuen Jahr nach Auslaufen der gesetzlichen Frist auf dem Leipziger Garagenhof passiert, wissen Brabnik und die anderen Besitzer nicht. Einem Abriss durch die Stadt steht dort jedoch nicht nur ein unausgefochtener Rechtsstreit mit dem VDGN, sondern auch der erklärte Widerstand der Besitzerinnen und Besitzer im Wege.
Quelle: dpa