Sachsen - Im Streit um die Facebook-Seite der sächsischen Landesregierung nimmt der Konflikt eine neue Wendung. Die Staatskanzlei kündigte an, gegen die von der Datenschutzbeauftragten des Freistaates verfügte Abschaltung der Seite vorzugehen.
Der zuständige Amtschef, Thomas Popp, erklärte, dass man fristgemäß Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Dresden einreichen werde und das sei am Wochenende.
Beantragt wird laut Popp, Facebook/Meta zur Klärung der Sache beizuladen und das Verfahren bis zum Abschluss des Musterverfahrens auf Bundesebene auszusetzen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil wolle die Staatsregierung die Seite weiter betreiben, hieß es. Er argumentierte, dass Meta allein für die Erhebung und Weiterverarbeitung der Daten verantwortlich sei und es keine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung mit der Staatskanzlei gebe. Die Landesregierung plane, die Facebook-Seite weiterzubetreiben, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Popp kritisierte, der Bescheid berücksichtige nicht den verfassungsrechtlichen Informationsauftrag der Landesregierung und vernachlässige die essenzielle Rolle, die soziale Medien als Informationskanäle in der heutigen Gesellschaft spielen würden. Datenschutzbelange dürften nicht absolut gesetzt und quasi mit der Brechstange durchgesetzt werden, so Popp.
Die Landes-Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert indes sieht laut ihrer Anordnung von Anfang Juli durch die Nutzung einer Facebook-Fanpage eine gemeinsame Verantwortlichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Aus ihrer Sicht kann die Staatskanzlei die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzrechts nicht nachweisen, der Schutz der Grundrechte der Bürger sei jedoch essenziell. Öffentlichkeitsarbeit dürfe nur auf rechtmäßige Weise betrieben werden, die Nutzung von Facebook hingegen sei derzeit ohne Rechtsverstöße unmöglich. (mit dpa)