Sachsen- Angesichts der steigenden Infektionszahlen in Sachsen führt die evangelisch-lutherische Landeskirche strengste Hygieneregeln für Gottesdienste in Präsenzform ab der Vorwarnstufe ein.
Zwischen Personen aus unterschiedlichen Hausständen müsse der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden und eine FFP2-Maske sei verpflichtend. Der Gemeindegesang müsse auf ein Lied am Schluss des Gottesdienstes reduziert werden. Gesang und Posaunensembles können ab der Überlastungsstufe nicht mehr auftreten. Erlaubt sei aber die musikalische Begleitung durch einen Gesangssolisten und andere Instrumente. Da der Zugang zum Gottesdienst allen Menschen möglich sein sollte, hält die Landeskirche eine 2G/3G-Regelung für ungeeignet. Deshalb müssen jedoch strenge Schutzmaßnahmen gelten, so die Landeskirche Sachsen. Andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppen und Kreise seien ab der Überlastungsstufe nur noch im 2G-Format möglich. Dafür sollten aber die Kirchen in Sachsen als Orte der Andacht und des persönlichen Gebetes geöffnet bleiben.