Dresden - Die Auszahlung der Umzugsbeihilfe für Studenten 2019 beginnt. Die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro erhält jeder, der wegen seines Studiums in der sächsischen Landeshauptstadt erstmals von außerhalb nach Dresden gezogen ist und sich im vergangenen Jahr mit Hauptwohnsitz hier angemeldet hat.
Von Mittwoch, 2. Januar 2019, bis Donnerstag, 28. März 2019, kann die Umzugsbeihilfe beim Studentenwerk beantragt werden. Das Geld wird überwiesen, Barauszahlungen sind nicht möglich. Die Umzugsbeihilfe erhalten Studierende von acht Dresdner Bildungseinrichtungen: von der Technischen Universität Dresden, von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, von der Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber” Dresden, von der Hochschule für Bildende Künste Dresden, von der Palucca Hochschule für Tanz Dresden, von der Hochschule für Kirchenmusik Dresden, von der Evangelischen Hochschule Dresden und von der Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Dresden. Zur Beantragung der Umzugsbeihilfe müssen die Studenten persönlich beim Studentenwerk, Fritz-Löffler-Straße 18, 01069 Dresden, Telefon 0351-469750, erscheinen, denn ein Antrag durch Vertreter oder per Post kann nicht erfolgen. Die zuständige Abteilung Wohnen im Erdgeschoss hat zu folgenden Sprechzeiten geöffnet: montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich dienstags von 13 bis 15 und donnerstags von 13 bis 17 Uhr; freitags ist geschlossen. Der Studierende muss mehrere Unterlagen vorlegen, so den Antrag auf einmalige Gewährung von Studentenumzugsbeihilfe mit inländischer Bankverbindung, den Personalausweis oder Reisepass, den Studentenausweis oder die Immatrikulationsbescheinigung und den Anmeldenachweis vom Bürgeramt.
Dresden hatte die Umzugsbeihilfe für Studenten 2001 eingeführt und damit das Anmeldeverhalten deutlich stimuliert. Seither bekamen insgesamt mehr als 73 000 Studenten die finanzielle Unterstützung von ihrer neuen Heimatstadt. Im Jahr 2018 hatten 4 105 Studenten das Geld erhalten.