Sachsen- Das Urteil gegen einen niederländischen Angeklagten, der am Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden beteiligt war, ist jetzt rechtskräftig.
Während der 54-jährige Mann sein Urteil sofort akzeptierte, benötigte die Staatsanwaltschaft eine Woche, um ihre Entscheidung zu treffen. Die Frist endete in der Nacht zum Samstag, und es wurden keine weiteren Anträge gestellt, wie das Landgericht auf Nachfrage am Montag bestätigte.
Das Landgericht Dresden hatte den Angeklagten aus Eindhoven nach einem viertägigen Prozess am 16. Juni wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert.
Die Strafkammer war überzeugt davon, dass der Mann Ende 2021 die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) gezielt getäuscht hatte, indem er ihnen versprach, ein wertvolles gestohlenes Stück aus dem Einbruch in das Grüne Gewölbe wiederbeschaffen zu können. Der Angeklagte, der angab, seinen Lebensunterhalt unter anderem mit Flohmarktgeschäften zu verdienen, gab sich als belgischer Diamantenhändler aus.
Er hatte über einen bekannten niederländischen Kunstdetektiv angeboten, von zwei Tschetschenen den Bruststern des polnischen Weißen Adler-Ordens für die SKD zurückzukaufen. Der Niederländer gab während des Prozesses zu, dafür 40.000 Euro erhalten zu haben. Was er mit dem Geld gemacht hat, blieb unbekannt.
Der Kunstdiebstahl aus dem Schatzkammermuseum Sachsens am 25. November 2019 gehört zu den spektakulärsten Diebstählen in Deutschland. (dpa/sn)