Dresden – Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler hat am Freitag die Abgeordneten zu einer Sondersitzung des Sächsischen Landtags am Donnerstag, dem 9. April 2020, um 11.00 Uhr ins Internationale Congress Center Dresden, eingeladen. Auf der Tagesordnung des Plenums steht ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD auf Feststellung der „außergewöhnlichen Notsituation“ nach Artikel 95 der sächsischen Landesverfassung. Stellt der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder diese Notsituation fest, darf vom in der Landesverfassung festgeschriebenen Neuverschuldungsverbot abgewichen werden.
Zudem soll das Plenum über Gesetzentwürfe der Staatsregierung zur Errichtung eines Sondervermögens „Stabilisierungsfonds Sachsen“ und eines Nachtragshaushalts sowie über einen Antrag der Linksfraktion „Finanzmittel für die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie schnell und rechtssicher bereitstellen“ entscheiden. „Der Landtag wird erstmals seit 1993 nicht in seinem offiziellen Plenarsaal tagen“, sagte Parlamentspräsident Dr. Matthias Rößler. „Aufgrund der erforderlichen Mehrheiten können wir die Zahl der Abgeordneten nicht erheblich reduzieren. Um das Ansteckungsrisiko für alle Beteiligten zu verringern, halten wir unsere Landtagssitzung im deutlich größeren Kongresszentrum ab. Dort können die nötigen Mindestabstände zwischen den Anwesenden eingehalten werden. Sowohl der Tagungsort als auch die anstehenden Beschlüsse zeigen, wie außergewöhnlich die derzeitige Lage ist“, so Rößler. Die Einladung zur Sondersitzung durch den Landtagspräsidenten erfolgt auf Antrag der Koalitionsfraktionen. Nach Paragraf 77 der Geschäftsordnung ist der Landtag auf Verlangen von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder unverzüglich einzuberufen. Am Freitagvormittag hatte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer das Präsidium des Sächsischen Landtags über die Maßnahmen und Gesetzentwürfe der Staatsregierung zur Bekämpfung der Corona-Krise und deren Auswirkungen informiert.