Dresden – Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Richter Achim Späth hat am Montag mitgeteilt, dass dem Antrag der SG Dynamo Dresden stattgegeben wurde und der am 07.11.2016 vom DFB-Sportgericht verhängte Zuschauerteilausschluss erst zum Heimspiel am 05.04.2017 gegen den 1. FC Heidenheim umgesetzt werden muss.
Die SGD hatte über ihren Anwalt Prof. Dr. Quirling beantragt, dass der Zuschauerteilausschluss nicht zu den ersten drei Rückrundenheimspielen gegen Union Berlin, Hannover und Kaiserslautern umgesetzt wird, die als Sicherheitsspiele eingestuft wurden. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der DFB unserem Antrag und unseren Argumenten für eine Aufschiebung des Zuschauer-Teilausschlusses gefolgt ist“, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born. „Wir haben uns nach intensiver Beratung mit unserem Anwalt, weiteren juristischen Fachleuten und in enger Abstimmung mit den Vereinsgremien dazu entschieden, keine weiteren juristischen Schritte gegen das Urteil des DFB-Bundesgerichtes zu unternehmen. Dazu bewogen haben uns die äußerst geringen Erfolgsaussichten beim Gang vor das Ständige Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht und die bei einem negativen Ausgang gleichzeitig zu erwartenden hohen Kosten in sechsstelliger Höhe. Als Geschäftsführung der SG Dynamo Dresden ist es unsere Pflicht, Schaden in jedweder Form von unserem Verein abzuwenden. Das mit einem Gang zur nächsten Instanzverbundene finanzielle Risiko erachten wir als zu hoch.“
„In der schriftlichen Urteilsbegründung des DFB-Bundesgerichtes wird nun nachvollziehbar geschildert, dass die Anzahl von Vorkommnissen zum Widerruf der Bewährung geführt hat. Auch wenn die insgesamt sechs Vorfälle, die letztlich zum Widerruf geführt haben, nicht die Qualität der Taten hatten, die erst zur Bewährung geführt haben, so müssen wir konstatieren, dass juristisch gesehen diese Bewertung vor einem Gericht nicht anfechtbar wäre“, so Born weiter. „Nichtsdestotrotz ist die SG Dynamo Dresden nach wie vor der Auffassung, dass Kollektivstrafen im Fußball nicht zielführend sind. Wir begrüßen vor diesem Hintergrund außerordentlich, dass die Deutsche Fußball Liga unterdessen eine Arbeitsgruppe gegründet hat, die sich mit der Thematik Sportgerichtsbarkeit beschäftigen wird.“ Der Teilausschluss wird somit zum Heimspiel am 05.04.2017 gegen den 1. FC Heidenheim wirksam. Dabei müssen die Blöcke K1 bis K5 geschlossen bleiben, was 9.055 Stehplätze betrifft. Damit haben die Dauerkarten für die Blöcke K1 bis K5 für die Heimspiele gegen Union, Hannover, Kaiserslautern und Sandhausen Gültigkeit. Zu den Details der Umsetzung des Urteils für das Spiel gegen Heidenheim werden wir im Rahmen der Vorverkaufsmeldung für diese Partie informieren.
Quelle: SG Dynamo Dresden