Dresden - Das Stadtteilfest Bunte Republik Neustadt wird vom 16. Juni bis zum 18. Juni 2017 stattfinden. Die Stadtverwaltung hat am Donnerstag die Erlaubnispraxis für das Traditionsfest veröffentlicht. Damit können Standplätze ab sofort angemeldet werden. Händler sollten sich dabei beeilen.
In den vergangenen Wochen hatten mehrere Dresdner Medien in Frage gestellt, ob die BRN 2017 überhaupt stattfindet. Das zuständige Straßen- und Tiefbauamt zeige keine Regung hinsichtlich der Ausschreibung für Standanmeldungen. Am Donnerstag veröffentlichte die Stadtverwaltung nun endlich die Erlaubnispraxis. Demnach müssen Händler für eine fristgerechte Bearbeitung die Anträge bis zum 5. Mai 2017 stellen.
Vergangenes Jahr wurden die Regeln für die BRN deutlich verschärft. Das hatte im Vergleich zu Vorjahren erstmals deutlich sinkende Besucherzahlen zur Folge. Damit wollte die Landeshauptstadt den wachsenden Sicherheitsbedenken entgegenwirken. Auch in diesem Jahr hält Dresden an den strengen Auflagen fest. Diese wurden zum Teil zugar noch einmal angezogen. Aufbauten sind nur auf den Gehwegen, nicht jedoch auf der Fahrbahn erlaubnisfähig. Auf den Straßenzügen Seifhennersdorfer Straße und Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Louisenstraße werden wegen der geringen Straßenbreiten keine Aufbauten zugelassen.
Auf der Böhmischen Straße zwischen Rothenburger Straße und Martin-Luther-Platz sowie auf der Pulsnitzer Straße kann eine partielle Bebauung mit leichten Aufbauten erlaubt werden. Auf der Alaunstraße zwischen Louisenstraße und Bischofsweg werden nur einseitige Aufbauten auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern erlaubt. Wegen der straßenbaulichen Situation sind auf der Alaunstraße zwischen Bautzner Straße und Louisenstraße, Böhmische Straße zwischen Alaunstraße und Rothenburger Straße, Sebnitzer Straße zwischen Görlitzer Straße und Kamenzer Straße nur Aufbauten auf der Straßenseite mit ungeraden Hausnummern möglich.
In den Kreuzungsbereichen Alaunstraße/Louisenstraße, Rothenburger Straße/Görlitzer Straße/Louisenstraße, Martin-Luther-Straße/Louisenstraße und Kamenzer Straße/Louisenstraße, Görlitzer Straße/Sebnitzer Straße sowie Rothenburger Straße/Böhmische Straße sind weiträumig keine zusätzlichen Aufbauten erlaubnisfähig. Dies betrifft in der Regel den Straßenraum vor den jeweiligen Eckgebäuden bzw. Eckgrundstücken. Auch an allen weiteren Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sind zumindest in den Kurvenbereichen keine Aufbauten erlaubnisfähig. In Bereichen, in denen Aufbauten auf beiden Straßenseiten grundsätzlich möglich sind, werden bei Szeneflächen (z. B. Bühnen) in einem Abstand von 15 Metern von deren Außenkanten auf der gegenüberliegenden Straßenseite keine Aufbauten erlaubt. Die Einzelheiten zu Ausschreibung und Anmeldung gibt es im Detail auf dem Internetauftritt der Sächsischen Landeshauptstadt.
Die Zuständigkeit für das Anmeldeprozedere ist in diesem Jahr vom Ordnungsamt zum Straßen- und Tiefbauamt verlegt worden. Seit 2002 wird das Stadtteilfest ohne einen Gesamtveranstalter ausgerichtet. Zur BRN versammeln sich Jahr für Jahr zehntausende für ein ausgelassenes Festwochenende auf den Straßen der Äußeren Neustadt.