Chemnitz/ Karlsruhe- Die Bundesanwaltschaft hat am Montag (1. Oktober 2018) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2018 sechs Männer festgenommen.
Durch Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen (PTAZ) und Beamte der Polizeidirektion Chemnitz sowie mit Unterstützung Mobiler Einsatzkommandos anderer Bundesländer in Sachsen und Bayern wurden
der 28-jährige deutsche Staatsangehörige Sten E.
der 20-jährige deutsche Staatsangehörige Martin H.,
der 30-jährige deutsche Staatsangehörige Marcel W.,
der 27-jährige deutsche Staatsangehörige Sven W.,
der 28-jährige deutsche Staatsangehörige Hardy Christopher W. und
der 30-jährige deutsche Staatsangehörige Tom W.
festgenommen. Zudem werden mehrere Wohnungen sowie weitere Räumlichkeiten in Sachsen durchsucht. An dem Einsatz sind insgesamt über 100 Beamte der sächsischen Polizei beteiligt.
Die sechs Festgenommenen sind unter anderem dringend verdächtig, gemeinsam mit dem 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Christian K. die rechtsterroristische Vereinigung „Revolution Chemnitz“ gegründet und sich mit Ausnahme des Beschuldigten Hardy Christopher W. in ihr als Mitglieder, der Beschuldigte Christian K. als Rädelsführer beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 und Abs. 4 StGB).
Der Beschuldigte Christian K. war bereits am 14. September 2018 von der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen besonders schweren Landfriedensbruchs festgenommen worden und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Nach den bisherigen Erkenntnissen gehören die Beschuldigten der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz an und sollen sich als führende Personen in der rechtsextremistischen Szene Sachsens verstanden haben. Spätestens am 11. September 2018 haben sich die Beschuldigten den Ermittlungen zufolge zu der Gruppierung „Revolution Chemnitz“ zusammengeschlossen, wobei der Beschuldigte Christian K. eine zentrale Führungsposition übernommen haben soll. Nach den bisherigen Ermittlungen verfolgen die Beschuldigten auf der Grundlage ihrer rechtsextremistischen Gesinnung ein „revolutionäres“, auf die Überwindung des demokratischen Rechtsstaates gerichtetes Ziel. Zu diesem Zweck sollen sie gewalttätige Angriffe und bewaffnete Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende beabsichtigen. Zu den politisch Andersdenkenden zählen die Beschuldigten den Erkenntnissen zufolge auch Vertreter des politischen Parteienspektrums und Angehörige des gesellschaftlichen Establishments. Vor diesem Hintergrund sollen sie sich bereits darum bemüht haben, sich halbautomatische Schusswaffen zu besorgen. Bereits am 14. September 2018 sollen die Beschuldigten Sten E., Christian K., Martin H., Marcel W. und Sven W. bewaffnet mit Glasflaschen, Quarzhandschuhen und einem Elektroimpulsgerät gemeinsam mit weiteren gewaltbereiten Anhängern anderer rechtsextremer Gruppen auf der Schlossteichinsel in Chemnitz mehrere ausländische Mitbürger angegriffen und verletzt haben. Eines der Opfer wurde durch den Wurf einer Glasflasche am Hinterkopf verletzt. Der Übergriff sollte den Ermittlungen zufolge ein „Probelauf“ für ein von den Beschuldigten für den 3. Oktober 2018 geplantes, in seinen Einzelheiten aber noch nicht näher aufgeklärtes Geschehen sein.
Die Bundesanwaltschaft hatte bereits am 21. September 2018 Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung eingeleitet und zugleich die besondere Bedeutung des Falles angenommen. Im Zuge der weiteren Ermittlungen haben sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Vereinigung eine terroristische Zielsetzung verfolgt. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanwaltschaft am 28. September 2018 ihre Ermittlungen um den Tatvorwurf der Gründung einer terroristischen Vereinigung erweitert. Zudem hat sie wegen des Geschehens vom 14. September 2018 das von der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen des Verdachts des besonders schweren Landfriedensbruchs geführte Ermittlungsverfahren übernommen.
Die sechs Festgenommenen sowie auch Christian K. werden im Laufe des heutigen und morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.