Mi, 28.06.2017 , 17:13 Uhr

Töberich-Prozess - Stadt hat Amtspflicht verletzt

Dresen – Die Bilder, wie Regine Töberich den Elberadweg in Pieschen wegbaggert, wegen der Auseinandersetzung mit der Stadtverwaltung bleiben wohl unvergessen. Ihr Wohnprojekt Marina Garden durfte sie schlussendlich nicht bauen. So hatte die Unternehmerin auf Schadensersatz geklagt. Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht den Revisionsprozess über den Schadenersatzanspruch begonnen.

Nach einer rund dreistündigen Verhandlung am Dresdner Oberlandesgericht steht fest: Die Stadt hat ihre Amtspflicht verletzt. Die Richter kamen zu der Ansicht, dass der Vorbescheid für das Bauprojekt „Marina Garden“ in Pieschen nicht innerhalb der festgelegten Frist erlassen wurde. Ob dieses Vorgehen einen Millionenschaden für die Investorin zur Folge hatte, ist aber weiterhin offen. Töberich, die in erster Instanz noch gegen die Stadt verloren hatte, zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis des ersten Verhandlungstages: „Ich bin zwei Jahre lang vor eine Wand gelaufen. Habe gekämpft und gekämpft. Das hat alles Kraft und Nerven gekostet. Und das ist jetzt wirklich Balsam für meine Seele, dass der Richter zu diesem Ergebnis gekommen ist und das auch so deutlich gesagt hat.“

Die Richter räumten der Stadt dennoch bessere Chancen ein den laufenden Prozess zu gewinnen und regten einen Vergleich an. Die Stadt solle das brachliegende Grundstück zwischen der Leipziger Straße und dem Neustädter Hafen zum aktuellen Verkaufswert aufkaufen und zudem für die Prozesskosten aufkommen. Die Stadt plant auf dem Gelände auch weiterhin ein neues Viertel. Dieses sieht allerdings deutlich weniger Wohnungen vor, als der Entwurf von Regine Töberich. Dadurch dürfte der Wert der Fläche deutlich gesunken sein. Wie hoch das Angebot ausfallen werde, müsse allerdings noch ermittelt werden. Sollte die Landeshauptstadt Dresden dem außergerichtlichen Vergleich zustimmen wollen, würden die Stadträte nach der Sommerpause abstimmen. Kommt es zu keiner Einigung wird der Prozess vor dem Oberlandesgericht fortgesetzt.