Chemnitz - Am Mittwochmorgen ist ein Mann bei einem Brand in einem Chemnitzer Studentenwohnheim ums Leben gekommen. Hätte der tragische Tod durch einen Rauchwarnmelder verhindert werden können?
In den Gängen gebe es bereits Rauchmelder, wie die Feuerwehr berichtete, jedoch nicht in den Wohnungen selbst.
In Sachsen gibt es seit 2016 eine Einbaupflicht für Rauchwarnmelder für Neu- und Umbauten. Seit Juni 2022 gilt diese Pflicht auch für Bestandsbauten. Zumindest, wenn Personen in den Räumen bestimmungsgemäß schlafen. Auch in Fluren, die als Rettungswege dienen, sind Rauchmelder Pflicht. Jedoch gilt bis Ende 2023 eine Übergangsfrist.
Die ganze Geschichte gibt es am Freitagabend in SACHSENaktuell, bei SACHSENeins, dem Satellitenkanal von SACHSEN FERNSEHEN (Astra 19,2° Ost). Oder online unter www.sachsen-eins.com.