Nachdem bereits König Heinrich VIII. von England im 16. Jahrhundert eine Art Treppenlift verwendet haben soll, nachdem er sich bei einem Turnierkampf ernsthaft verletzt hatte, dauerte es dann doch ein wenig, bis eine massenkompatible Variante die Welt - jedenfalls die der Mobilitätshilfen - eroberte. Der erste “moderne” Treppenlift wurde 1920 im US-amerikanischen Pennsylvania “erfunden”, auf dem deutschen Markt sind Treppenlifte seit 1977 erhältlich.
Heute sind “Treppenschrägaufzüge” aus barrierefrei gestalteten Privathäusern, Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden nicht mehr wegzudenken. Aber sind Treppenlifte immer eine gute Investition, auch wenn kein akuter Bedarf besteht?
Es gibt unzählige Gründe, die eine ganz normale Treppe zu einem großen Hindernis werden lassen: ein Unfall, Altersleiden wie Arthrose und angeborene (Geh)-Behinderungen zum Beispiel.
Selbst wenn das Treppensteigen (noch) möglich ist, bergen die oft steilen und rutschigen Stufen eine erhöhte Sturzgefahr - kein Spaß für Menschen mit Osteoporose und auch sonst vermeidenswert.
Während in öffentlichen Gebäuden meist Personenaufzüge vorhanden sind, ist der Einbau solcher Lösungen im privaten Bereich mit sehr hohem Aufwand und Kosten verbunden. Auch der Denkmalschutz macht der Aufzug-Planung häufig einen Strich durch die Rechnung.
Deutlich einfacher, schneller und damit auch kostengünstiger sind gerade in Sachsen Treppenlifte montiert. Die verschiedenen Befestigungsarten erlauben darüber hinaus einen äußerst Bausubstanz-schonenden Einbau. Für gewöhnlich werden die Führungsschienen, an denen das Fahrmodul auf und ab fährt, an der Wand oder direkt auf den Treppenstufen verbaut.
Trotzdem: Billig sind Treppenlifte keineswegs. Zwar lässt sich mit dem Kauf eines gebrauchten Lifts ein bisschen was sparen. Doch bei sehr aufwendigen Konstruktionen mit Kurven oder dem Einbau über mehrere Etagen sind fünfstellige Beträge auch bei gebrauchten Liften keine Seltenheit.
Insbesondere die Führungsschienen treiben die Treppenlift-Preise in die Höhe. Abgesehen von sehr kurzen Treppen ohne Kurve, müssen diese fast immer maßgefertigt werden - demnach auch bei Miet-Liften oder gebrauchten Modellen. Hinzu kommen Kosten für Wartung und etwaige Reparaturen. Der Einbau und die Produktion der Schienen sind beim Händler für gewöhnlich inklusive.
Besteht ganz akuter Bedarf, kann nicht lange überlegt und rumgedruckst werden. Glücklicherweise dauert es im Regelfall nur wenige Wochen, bis die Schienen gefertigt sind und der Einbau erfolgen kann. Zeit, die bei Bedarf mit einer stationären Kurzzeitpflege überbrückt werden kann, bevor häusliche Pflegeformen den Verbleib in den eigenen vier Wänden sichern. Der Umbau des Badezimmers oder der Küche dauert meist deutlich länger. Deshalb gilt auch hier: Wer vorsorgt, ist auf der sicheren Seite.
Den Wert einer Immobilie ermitteln Sachverständige auf Basis verschiedener Daten wie Lage, Alter und Zustand. Auch die Nachfrage bestimmt naturgemäß den Preis. Ist eine Immobilie barrierefrei, rollstuhlgerecht oder wenigstens “barrierearm” gestaltet, lässt sich diese besser verkaufen oder vermieten. Anders gesagt: Die Zielgruppe potentieller Mieter oder Käufer erweitert sich.
“Barrierefrei” oder nur “barrierearm”?! Die Begriffe “barrierefrei” und “rollstuhlgerecht” sind durch § 4 des deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und die in den Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-2 definierten Vorgaben klar geregelt. Heißt: Um mit diesen Begriffen werben zu können, müssen beispielsweise konkrete Mindestmaße eingehalten werden. Wer mit Begriffen wie “barrierearm” und “altersgerecht” wirbt, hat hingegen etwas mehr Spielraum.
Apropos Mieter: Falls eine Mietpartei einen Treppenlift benötigt, um barrierefreien Zugang zum eigenen Wohnraum zu erhalten, muss der Einbau geduldet werden. Dies wird durch diverse Gerichtsurteile bestätigt. Die Kosten sind in diesem Fall von der Mietpartei zu tragen. Vermieter- bzw. Eigentümergemeinschaften können außerdem verlangen, dass der Treppenlift nach Ende des Mietverhältnisses demontiert wird - ebenfalls auf Kosten der Mietpartei.
In der Praxis werden Mieter durch die Kosten jedoch abgeschreckt, häufig entscheidet man sich eher für einen Umzug. Hier empfehlen sich also individuelle Vereinbarungen zwischen Mietpartei und Eigentümer(n). Ob die Kosten bei einem rein prophylaktischen Einbau auf Kosten der Eigentümergemeinschaft auf die Mietparteien umgelegt werden können, muss im Einzelfall entschieden werden.
Auch im privaten Einfamilienhaus kann sich der prophylaktische Treppenlift-Einbau rechnen - vor allem dann, wenn er mit anderen barrierefreien Maßnahmen kombiniert wird. Denn anders als nicht-barrierefreie Renovierungen werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung mit besonders zinsgünstigen Förderkrediten und Zuschüssen unterstützt. Die richtigen Ansprechpartner sind zum einen die staatliche Förderbank KfW und zum anderen die Förderbanken der Länder.
Regionale Förderung in Sachsen Der Freistaat Sachsen unterstützt Wohnraumanpassungen mit einer Übernahme von bis zu 80 % der förderfähigen Investitionskosten. Maximal werden 8.000 Euro erstattet. Rollstuhlfahrer erhalten bis zu 20.000 Euro für notwendige Umbauten. Betroffene können sich beim Sozialverband VdK Sachsen e. V., der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. sowie dem Behindertenverband Leipzig e. V. beraten lassen.
Statt also nur wenige Jahre nach einer Modernisierung erneut renovieren zu müssen, weil der Wohnraum aus akutem Anlass (z. B. nach einem Sturz oder fortschreitender Altersleiden) barrierefrei gestaltet werden muss, lohnt es sich, direkt mit Weitblick zu modernisieren.
Häufig lässt sich dadurch sogar der Umzug in eine neue Wohnung oder im schlimmsten Fall das Pflegeheim vermeiden. Letzteres kann kaum durch die ambulanten Sachleistungen der Pflegekasse finanziert werden. Im Durchschnitt kostet eine Pflegeheimplatz monatlich rund 3.000 Euro. Der durchschnittliche Eigenanteil liegt bei 1.891,00 €. Teilweise muss sogar das Eigenheim verkauft werden, um diese hohen Kosten zu decken. Das gilt auch für eine überschriebene Immobilie, wenn das Haus nicht rechtzeitig auf mögliche etwaige Nachkommen übertragen wurde. Hier gilt für gewöhnlich die 10 Jahresfrist.
Kann die Pflege zu Hause sichergestellt werden, weil der barrierefreie Wohnraum Eigenständigkeit ermöglicht und damit keine Rundum-Versorgung notwendig ist, kommen Betroffene oft nicht nur billiger weg, sondern können meistens auch das Haus als Eigentum erhalten.
Eine solche barrierefreie Modernisierung umfasst beispielsweise die Neugestaltung des Badezimmers mit begehbaren, bodenebenen Duschen, das Verlegen rutschfester Bodenbeläge, eine Verbreiterung der Durchgänge sowie die Installation leicht bedienbarer Elektrogeräte in der Küche.
Zahlt die Krankenkasse für einen Treppenlift? Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nicht an den Treppenlift-Kosten. Allerdings beteiligen sich die Pflegeversicherungen ab Pflegegrad 1 einmalig mit 4.000 Euro pro Person (maximal 16.000 Euro pro Haushalt) an “wohnumfeldverbessernden Maßnahmen”. Eine direkte Beteiligung an Treppenliften ist für gewöhnlich ausgeschlossen, da diese nicht als Pflegehilfsmittel gelten.
Aber noch einmal konkret zurück zu den Treppenliften. Wie die Verbraucherzentralen warnen, kann man beim Kauf schnell sehr viel falsch machen. Das gilt vor allem, wenn man unseriösen Händlern auf den Leim geht. Diese drängen häufig auf schnelle Vertragsabschlüsse, ohne dass die Finanzierung abschließend geklärt ist oder die Kunden Zeit haben, das Angebot mit anderen Angeboten zu vergleichen.
Im Idealfall lässt der Händler einem diese Zeit und hilft sogar bei der Beantragung von Finanzierungshilfen. Die Angebotserstellung selbst sollte ebenso wie eine optionale Treppenlift-Probefahrt in Dresden kostenlos sein.
Ferner werden seriöse Anbieter immer einen Vor-Ort-Termin zur Vermessung der Treppe anberaumen und ehrlich über Machbarkeit und Alternativen beraten. Denn trotz klappbarer Plattformen (bei Plattformliften für Rollstuhlfahrer) und Sitzen (beim klassischen Sitzlift), kann der Treppenlift-Einbau in sehr engen Treppenaufgängen schwierig werden.
Vor allem in Mehrfamilienhäusern sind baurechtliche Anforderungen an die Mindestlaufbreite einzuhalten. Die exakten Bestimmungen werden durch die Landesbauordnungen (LBO) sowie die allgemeingültige Norm für technische Baubestimmungen (DIN 18065) definiert. Eine Baugenehmigung ist für einen Treppenlift jedoch nicht notwendig.