Sachsen - Die Verbraucherzentrale Auerbach unterstützt, wenn Bausparkassen Kunden in nachteilige Verträge drängen.
Eine Familie aus dem oberen Vogtland war überrascht, als sie nach Jahren des Bausparens plötzlich mit einer Tarifänderung konfrontiert wurden. Der vereinbarte Sparzins sollte von 1% auf 0,05% gesenkt werden. Als die Familie nicht einverstanden war, schlug die Bausparkasse eine Vertragskündigung vor, die zur Auszahlung ohne Zinsen für das Jahr 2022 führen würde. „Weil die einseitige Änderung von Vertragsinhalten, nach geltendem Verbraucherrecht nicht rechtens ist, kann es sich lohnen, mit der Bausparkasse den Streit ums eigene Geld und Recht aufzunehmen“, ermuntert Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach andere Betroffene.
Die Familie wandte sich an die Verbraucherzentrale, als die Bausparkasse nicht auf ihr Schreiben reagierte. Als nächstes wurde ein Ombudsverfahren bei der Schlichtungsstelle Bausparkassen eingeleitet. Die Experten der Verbraucherzentrale forderten dort, dass der Bausparvertrag wie bisher fortgesetzt wird, dass keine Tarifumstellung akzeptiert wird und dass weiterhin Zinsen gezahlt werden. Diese Forderungen wurden erfolgreich umgesetzt.
„Bausparer sollten also kritisch mit Forderungen ihrer Bausparkasse nach Tarifumstellung oder gar Auflösung des Vertrages umgehen“, erklärt Heike Teubner. Auch die Frage nach der Zulässigkeit von jährlichen Servicegebühren steht nach einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Raum. Die Verbraucherzentrale Auerbach berät zu diesen als auch zu allen anderen Problemen im Finanzdienstleistungsbereich fachkundig und anbieterunabhängig. (Verbraucherzentrale Auerbach)
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