Dresden - Das Dresdner Gesundheitsamt informiert ab sofort über die einrichtungsbezogene Impfpflicht und wie sie umzusetzen ist.
Es sollen fortlaufend Formulare, Neuerungen und Anpassungen ergänzt werden. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab dem 16. März 2022 und betrifft alle Personen, die in Einrichtungen zur Pflege, Betreuung oder Begleitung von vulnerablen Personengruppen tätig sind. Dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser, Arztpraxen oder Rettungsdienste. Beschäftigte müssen bis 15. März 2022 den Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung gegenüber der Einrichtungsleitung vorlegen, oder ein ärztliches Zeugnis vorweisen welches sie von der Impfpflicht befreit. Auf der Website www.dresden.de/impfpflicht sind alle
wichtigen Informationen zu finden sowie auch ein Handzettel für Einrichtungsleitungen, der die wesentlichen Punkte zusammenfasst.