Mo, 25.12.2023 , 09:00 Uhr

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Umtausch nach Weihnachten: Praktische Tipps für ungeliebte Geschenke

Sachsen - Nach den Feierlichkeiten stellt sich oft die Frage, was mit den weniger geliebten Weihnachtsgeschenken passieren soll. Ob es sich um unpassende Geschenke oder reduzierte Winterschlussverkaufsschnäppchen handelt, ist für das Umtauschen grundsätzlich irrelevant. Dennoch variieren die Rechte der Kunden je nachdem, wo die Ware erworben wurde: Online- und Versandhandel unterliegen anderen Regeln als Geschäfte vor Ort.

Es kursiert hartnäckig der Mythos, dass ein Recht auf Umtausch besteht – dies ist jedoch nicht der Fall. Viele Händler gewähren eine 14-tägige Rückgabemöglichkeit, sofern der Kassenzettel vorgelegt wird. Doch diese Zeitspanne beruht auf Kulanz, nicht auf gesetzlichen Vorgaben.

Die Verbraucherzentrale betont, dass Käufer, deren Geschenke nicht den Geschmack treffen, nicht automatisch das Recht auf Umtausch haben. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Insbesondere im Schlussverkauf weisen Schilder mit "Umtausch ausgeschlossen" darauf hin, dass dies auf den Kulanzumtausch zutrifft. Einwandfreie Ware oder Produkte mit reduzierten Preisen müssen Händler nicht zwingend zurücknehmen. Bei fehlerhafter Ware steht jedoch das Recht auf Reklamation im Vordergrund – unabhängig von solchen Schildern.

Die 14-tägige Rückgabemöglichkeit gilt ausschließlich für den Internet- und Versandhandel, wo Kunden innerhalb von zwei Wochen Waren ohne Angabe von Gründen zurückschicken können.

Es ist wichtig zu verstehen, dass rechtlich gesehen Umtausch und Widerruf zwei verschiedene Begriffe sind. Bei Fernabsatzgeschäften wie Online-Shopping haben Kunden das gesetzlich geregelte Recht auf Widerruf. Hier gibt der Käufer die Ware zurück und erhält den Kaufpreis erstattet. Die Frist beträgt gesetzlich 14 Tage, kann aber vom Händler verlängert werden.

Umtausch hingegen ist keine gesetzliche Regelung, sondern häufig eine freiwillige Kulanz der Händler. Die Fristen für den Umtausch sind verbindlich. Der Kunde kann den Kaufpreis zurückfordern, Gutscheine erhalten oder neue Ware bekommen. Bei einem Versprechen des Händlers auf "Geld zurück" muss dieser sich daran halten.

Versandkosten für retournierte Waren im Online- oder Versandhandel müssen in der Regel vom Kunden getragen werden. Viele Händler zeigen sich jedoch kulant und übernehmen die Versandkosten für Retouren.

Bestimmte Produkte können generell nicht zurückgegeben werden, darunter Lebensmittel, Kosmetika, Unterwäsche, Bademode und individuell gefertigte Artikel. Versiegelte DVDs, CDs und Spiele werden nur bei unversehrter Verpackung zurückgenommen.

Im Fall von defekter oder nicht den Erwartungen entsprechender Ware spricht man von Reklamation, nicht Umtausch. Die Ansprüche verjähren rechtlich erst nach zwei Jahren. Der Kassenzettel dient als Beleg für das Kaufdatum, alternativ können eine Kreditkartenabrechnung oder der Kontoauszug genutzt werden.

Im Idealfall sollten Kunden sich vor dem Kauf über die Rückgabe- und Umtauschmodalitäten informieren. Die Rückzahlung des Kaufbetrags ist für den Kunden die beste Variante, obwohl viele Geschäfte nur Gutscheine anbieten, die nach drei Jahren verjähren.

Dieser Beitrag wurde mit maschineller Hilfe erstellt.