Do, 13.06.2019 , 11:10 Uhr

Nach der Scheidung: Was passiert mit dem gemeinsamen Eigenheim?

Ein neuer Fall für Meyer-Götz, Oertel und Kollegen: Frau Römer will sich nach 35 gemeinsamen Jahren von ihrem Mann scheiden lassen. Das gemeinsame Haus möchte er übernehmen. Welche Ansprüche hat sie im Falle ihres Auszugs? Und wie wird mit dem gemeinsamen Kredit weiter verfahren? 

Zur Klärung ihrer Fragen wendet er sich an die Rechtsanwältin Katrin Pursian-Woorth . 

11 x vom FOCUS Magazin Top-Anwälte Familienrecht & Erbrecht ausgezeichnet

Die Kanzlei wurde von den Rechtsanwälten JUDr. Heinrich und Karin Meyer-Götz 1978 in Stuttgart gegründet und ist seit 1990 in Dresden tätig. Seit Juni 2015 ist Rechtsanwalt David Oertel Partner. Die Kanzlei berät Sie gerne in allen familien- und erbrechtlichen Fragen. Meyer-Götz, Oertel & Kollegen vertreten Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und sind national und international mit anderen spezialisierten Kanzleien und beratenden Berufen vernetzt.

Ihre Spezialistin für Ehe- und Familienrecht

Rechtsanwältin Katrin Pursian-Woorth
Fachanwältin für Familienrecht

Mitglied des Dresdner Anwaltsvereins, Mitglied im Deutschen Schlichterbund e. V., Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins, Mitglied im Fachverband Anwalt des Kindes e. V.

Seit 2009 Tätigkeit als Verfahrensbeistand und Vormund

Zahlreiche juristische Publikationen und Veröffentlichungen zum Familienrecht in der juristischen Fachpresse

Verleihung des Titels Fachanwältin für Familienrecht im Jahr 2016

Ihre Spezialistin für:
Ehescheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltsrecht

Kontakt:
0351 - 808 18-0
www.meyer-goetz-oertel.de

Playlist: Ein Fall für Meyer-Götz, Oertel & Kollegen